Orkan "Friederike":Was Reisende jetzt wissen sollten

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  • In weiten Teilen Deutschlands und auch in Nachbarländern hat Orkan Friederike den Zug- und Flugverkehr massiv beeinträchtigt.
  • Die Deutsche Bahn stellte ihren Fernverkehr am Donnerstag schließlich flächendeckend ein. Seit dem Morgen beginnt sich die Lage langsam wieder zu normalisieren.
  • Diese Rechte haben betroffene Passagiere:

Was passiert, wenn ich nicht wie geplant und gebucht mit der Bahn fahren kann oder unterwegs gestrandet bin?

Nach Angaben der Deutschen Bahn behalten alle Fahrkarten für vom Sturm betroffene Strecken ihre Gültigkeit. Sie können kostenfrei erstattet oder bis eine Woche nach Ende der Störung flexibel genutzt werden. Dies gelte auch für zuggebundene Fahrscheine. Tickets des zwischenzeitlich flächendeckend eingestellten Fernverkehrs sind auch in allen DB-Regio-Zügen gültig. Sitzplatzreservierungen können umgetauscht werden.

Hat sich ein Zug wegen des Unwetters erheblich verspätet, muss die Bahn einen Teil des Ticketpreises erstatten. Ab 60 Minuten Verspätung gibt es 25 Prozent des Preises, 50 Prozent ab 120 Minuten. Entscheidend ist die Ankunftszeit am Zielort. Das Argument, dass ein Unwetter höhere Gewalt ist, gilt nicht. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.

Aktuelle Informationen zu den konkreten Störungen im Fernverkehr stellt die Deutsche Bahn hier auf ihrer Website zusammen. Von dieser Seite aus können Betroffene Details zu Strecken im Regionalverkehr ihres Bundeslandes finden. Außerdem wurde eine kostenlose Hotline unter 08000 996633 eingerichtet. Hier geht es zum Erstattungsformular für online gebuchte Fahrten, die nicht angetreten werden.

Zur Betreuung festsitzender Kunden stellte die DB an zahlreichen Bahnhöfen sogenannte Aufenthaltszüge bereit, verteilte Getränke und Snacks. Wer irgendwo strande, der bekomme auch eine Betreuung, versprach ein Bahnsprecher am Donnerstag, "also einen Hotelgutschein oder eine Übernachtung im Zug". Auch Taxigutscheine wurden demnach an den Bahnhöfen ausgegeben. Ein Überblick über diese und weitere Fahrgastrechte findet sich hier, vor Ort sollten Mitarbeiter an den Informationsschaltern weiterhelfen.

Ist eine Entspannung auf den Schienen absehbar?

Die Unwetterwarnungen sind mittlerweile aufgehoben, seit dem Morgen läuft auch der Fernverkehr der Bahn wieder an. Der erste bundesweite Stopp des Fernverkehrs seit dem Orkan Kyrill vor elf Jahren bringt für Reisende aber wohl auch am Freitag noch deutliche Einschränkungen.

Über 200 beschädigte Streckenabschnitte vor allem in Nordrhein-Westfalen und in Mitteldeutschland waren der Deutschen Bahn am Morgen bekannt. Weitere könnten hinzukommen. "Wir fliegen aktuell Strecken mit Hubschraubern ab", sagte ein Bahnsprecher. Ist eine Strecke frei, müsse erst ein Zug ohne Fahrgäste darauf fahren, bevor sie endgültig für Züge mit Passagieren geöffnet werden kann. Die Bahn hat sich jedoch zum Ziel gesetzt, am Freitag alle Reisenden an ihr Ziel zu bringen, wenn auch "vielleicht nicht in der geplanten Zeit", so der Sprecher weiter, dafür bitte man um Verständnis. Wie sich der Verkehr auf den Schienen langsam normalisiert, ist hier aktuell zusammengefasst.

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Und was gilt bei Flügen?

Anders als bei der Bahn können Flugreisende bei einem Sturm nicht unbedingt auf eine Entschädigung für Ausfälle und Verspätungen hoffen. Denn ein starkes Unwetter kann als außergewöhnlicher Umstand gelten - wodurch der Anspruch entfällt. Das gilt aber keineswegs pauschal.

Eine Fluggesellschaft muss alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Verspätungen dennoch zu vermeiden. Was hier angemessen ist, beschäftigt regelmäßig die Gerichte.

Direkt während der Störungen gilt jedoch: Bei Flügen auf Strecken bis zu 1500 Kilometern haben Passagiere ab zwei Stunden Verspätung Anspruch auf Betreuungsleistungen - also Telefonate, Getränke, Mahlzeiten und gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel. Bei einer Strecke von 1500 bis 3500 Kilometern gibt es Unterstützung nach drei Stunden, ab 3500 Kilometern nach vier Stunden.

Auch bei einer absehbaren Verspätung sollten Passagiere aber immer zur ursprünglichen Abflugzeit am Flughafen sein. Es besteht sonst die Gefahr, dass die Fluggesellschaft doch früher einen Ersatzflug anbieten kann - und der Reisende ihn dann verpasst.

Nach einer Verspätung oder einem Flugausfall sollten sich Betroffene zunächst an die Fluggesellschaft wenden. Kommt keine zufriedenstellende Antwort, bietet sich eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr an. Für Fluggesellschaften aus Deutschland gibt es außerdem die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesjustizamt. Diese Stellen prüfen kostenlos, ob der Kunde einen Erstattungsanspruch hat.

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