Fluglotsen:Software der Flugsicherung funktioniert wieder

Lesezeit: 1 min

Eine Lufthansa-Maschine startet am Flughafen Frankfurt. (Foto: dpa)
  • Die Fluglotsen in der Kontrollzentrale in Langen können wieder mit verlässlichen Daten arbeiten: Das Softwareproblem wurde behoben.
  • Eine Woche lang war die Flugüberwachung wegen teilweise fehlerhafter Daten zeitaufwändiger.
  • Mehrere Dutzend Flüge am Tag mussten ausfallen, vor allem am Flughafen Frankfurt.

Manchmal bringt der Rückschritt den Fortschritt: Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hat ihre Software-Probleme durch die Installation einer Vorgängerversion behoben. Die aus Sicherheitsgründen verhängten Einschränkungen im Flugverkehr seien aufgehoben, teilte die bundeseigene GmbH am Donnerstag mit. Die Störung war am Mittwoch vergangener Woche aufgetreten, Flüge mussten gestrichen werden, weil die Verfolgung der Flugbewegungen für die Lotsen zeitaufwändiger war: Die Software übermittelte zum Teil falsche Daten. Die Sicherheit des Luftverkehrs sei aber nicht gefährdet gewesen, betont die DFS.

Die Störung war nach einem Software-Update im Februar aufgetreten und laut DFS auf das Center Langen bei Frankfurt begrenzt. Dessen Bereich reicht vom Bodensee bis Kassel und von der niederländischen Grenze bis Thüringen. In dem Gebiet befinden sich die größeren Flughäfen Frankfurt, Stuttgart, Köln-Bonn und in Teilen der An- und Abflug Düsseldorf. Behinderungen gab es vor allem in Frankfurt, dort wurden pro Tag mehrere Dutzend Flüge abgesagt, mehrheitlich handelte es sich um Verbindungen der Lufthansa.

In der Nacht auf Donnerstag wurde nun "ein bewährtes Vorgänger-Release der Software" aufgespielt. Sie musste zunächst allerdings erneut getestet und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden, deshalb dauerte die Reparatur der Panne mehr als eine Woche.

Die übrigen Sicherungssysteme in Deutschland standen nach Angaben der DFS derweil uneingeschränkt zur Verfügung und auch die anderen Zentren der Flugsicherung in München, Bremen und Karlsruhe, die weitere Lufträume überwachen, seien nicht beeinträchtigt gewesen - obwohl auch bei ihnen im Februar die Software aktualisiert wurde.

Entschädigung? Eher nicht

Betroffene Passagiere können wohl nicht auf Entschädigung hoffen. Ein solches Ereignis sei als außergewöhnlicher Umstand zu bewerten, erklärt Reiserechtler Paul Degott: Dies befreit die Airline meist von einer Zahlungspflicht. Die Fluggesellschaft könne keinen Einfluss darauf nehmen, wenn der Luftverkehr durch Probleme bei den Fluglotsen eingeschränkt werden muss.

Allerdings kommt es laut dem Experten immer auch darauf an, ob die Airline alles in ihrer Macht stehende getan hat, um die Folgen der Flugausfälle abzumildern. In jedem Fall muss die Airline eine kostenlose alternative Beförderung für die Passagiere organisieren - zum Beispiel durch Umbuchung auf einen anderen Flug oder die Umwandlung des Flugtickets in eine Bahnfahrkarte.

© SZ.de/dpa/edi - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Neue Pauschalreiserichtlinie
:Wer nicht speichert, zahlt drauf

Die neuen Regelungen sollen Kunden besser schützen, vor allem die Online-Bucher - eigentlich. Worauf Reisende nun achten müssen.

Von Berrit Gräber

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: