Zivilangestellte in Afghanistan:Kein Schutz trotz Todesangst

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Palwasha Thoki, ehemalige Mitarbeiterin im Medienzentrum von Masar-i-Scharif, berichtete von Morddrohungen, doch niemand sorgte für ihren Schutz. (Foto: NDR/privat)

Afghanische Zivilangestellte, die vor Ort für die Bundesrepublik tätig waren, haben ihr Leben riskiert - und müssen auch nach dem Rückzug der Truppen Vergeltung durch die Taliban fürchten. Doch Deutschland gewährt ihnen in vielen Fällen keinen Schutz. Mit manchmal furchtbaren Konsequenzen.

Von Joachim Käppner

August 2014. In einer Wohnung in Masar-i-Scharif sehen Reporter noch Tage später die Spuren eines brutalen Mordes: Blutflecken auf einem Sofa. Palwasha Thoki starb durch Messerstiche. Die junge Frau hatte bis 2012 beim regionalen Medienzentrum in Masar-i-Scharif gearbeitet. Sie ging dann für ein Jahr nach Indonesien und kam im Sommer dieses Jahres zurück. Das Klima in der Stadt hatte sich inzwischen deutlich verschärft. Palwasha Thoki berichtete von Morddrohungen. Schon im August, wenige Wochen nach ihrer Heimkehr, fühlte sie sich so gefährdet, dass sie im Bundeswehr-Feldlager Masar-i-Scharif, wo sie früher ebenfalls tätig gewesen war, eine schriftliche Gefährdungsanzeige abgab. Nur wenige Tage vor ihrer Anhörung im deutschen Konsulat der Stadt traf sie auf ihren Mörder.

Schon ein Jahr vor Pelwasha Thoki hatte Fraidoon A. die Ausreise nach Deutschland beantragt. Bei der Anhörung im Feldlager sah er in mitleidige Gesichter. Es war nicht so, dass die Männer am Tisch nicht helfen wollten. Nur: Ihr Regelwerk hinderte sie daran. Sie lehnten zunächst ab, obwohl er um sein Leben fürchtete. Es lag nämlich keine konkrete Morddrohung vor. Er passte damit nicht in den Kriterienkatalog, den sich deutsche Bürokraten für Fälle wie ihn ausgedacht hatten. Für Fälle eben, weniger mit Blick auf konkrete Menschen.

"Es ist so, als hätte mir jemand die Buchstaben Isaf auf die Stirn gemalt."

Fraidoon gehörte zu den "Ortskräften" der Bundeswehr in Afghanistan, den einheimischen Angestellten. A. dolmetschte zwischen Isaf-Patrouillen und Zivilisten, zwischen westlichen und afghanischen Soldaten, zwischen humanitären Helfern und Häftlingen, bei einer Kommandoübergabe, zu der die afghanischen Medien eingeladen waren. Bei einer Begegnung in Masar-i-Scharif sagte er: "So viele Leute kennen mich, es ist so, als hätte mir jemand die Buchstaben Isaf auf die Stirn gemalt." Es half nichts. Keine Drohung, keine Ausreise. Das war im Januar.

Gemeinsame Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung ergeben, dass afghanischen Mitarbeitern deutscher Stellen die Aufnahme in der Bundesrepublik mehrheitlich verwehrt wird. Insgesamt gingen bislang nach Angaben der Bundesregierung 1105 Gefährdungsanzeigen afghanischer Mitarbeiter des Verteidigungs-, Innen-, Außen- und Entwicklungshilfeministeriums ein. Ablehnungsquote: 60 Prozent. Das Verfahren ist standardisiert. Die zum Entwicklungshilfeministerium gehörende GIZ (Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit) informierte ihre lokalen Mitarbeiter nach deren Schilderungen nicht einmal aktiv über die Ausreisemöglichkeit und riet selbst bei Nachfragen mehrmals davon ab. Von 1650 einheimischen GIZ-Mitarbeitern stellten ganze neun einen Antrag, lediglich einer wurde akzeptiert. Die Bundeswehr ermutigt ihre Mitarbeiter zwar, bei Gefahr die Ausreise nach Deutschland zu beantragen, hat aber selbst 583 von 956 Antragstellern abgelehnt - weil, wie ein Offizier sagt, "der Kriterienkatalog uns keine Wahl lässt".

"Unseres Landes unwürdig"

Der Ex-Wehrbeauftragte Reinhold Robbe (SPD) bezeichnet die Vorgänge als "beschämend" und "unseres Landes unwürdig". Dabei verspricht der Koalitionsvertrag von Union und SPD den "bestmöglichen Schutz" afghanischer Ortskräfte, die man mit ihren Familien in Deutschland aufnehmen wolle. Die Ministerien versichern, genau das sei die Praxis.

Am 11. Oktober meldete die Polizei in Masar-i-Scharif die Festnahme eines Verdächtigen im Mordfall Palwasha Thoki. Es handele sich um einen ehemaligen Angestellten ihres Vaters, dem der Verdächtige einige Hundert Dollar geschuldet habe. Er sei in die Wohnung von dessen Tochter eingebrochen. Als er auf das Opfer traf, habe er die Frau im Affekt erstochen. Mag sein. In der Großstadt Masar-i-Scharif grassieren Drogen- und Gewaltkriminalität.

Palwasha Thokis Kollegen sehen ihre schlimmsten Befürchtungen bestätigt. "Das waren die Taliban", sagt einer, schließlich hätten die Islamisten der Frau ja den Tod vorher angedroht. Die Polizei spricht bei ungelösten Mordfällen ungern von möglichen politischen Motiven. Es wäre nicht der erste Fall eines islamistischen Fememordes. 2013 starb in Kundus der frühere Bundeswehr-Dolmetscher Jawad Wafa. In Masar wurde ein Wachmann der US Army ermordet, eine Übersetzerin der Isaf entkam im Juli einem Anschlag. Kurz vor Pelwasha Thokis Tod hatten Übersetzer einen Appell verfasst, den "Brief aus dem Feuer", in brüchigem Deutsch formuliert: "Wir sind nicht zufrieden mit der Art, dass die Bundesregierung behandelt seinen lokalen Übersetzer. Sie betrachten eine direkte Bedrohung als Hauptgrund für die Asyl Gewährung. Ungewisse Zukunft nach dem Rückzug der Isaf, Dienstzeit, die Gefahr in der Arbeitsumgebung, unsere Präsenz in militärischen Missionen werden nicht berücksichtigt. Dies ist weder ein Spiel noch eine Lotterie, um unser Glück zu prüfen. Dies ist eine Frage des Lebens."

Ersonnen wurde der Katalog in Deutschland, unter Federführung des Innenministeriums, offenbar im Bestreben, das Tor nicht allzu weit zu öffnen. Wer das erste Kriterium erfüllt, akute Bedrohung, wird in der Regel schnell ausgeflogen, jedenfalls wenn er sie glaubhaft nachweisen kann. Mehrere Ortskräfte beklagen, trotz konkreter Drohungen abgelehnt worden zu sein. Bei Kriterium zwei, einer latenten Gefährdung, kann es schon schwieriger werden. Nahezu aussichtslos sind Antragsteller, die in die dritte Kategorie eingestuft werden: keine individuelle Bedrohung. Hier reiche der Schutz durch die afghanischen Sicherheitskräfte aus. Nur: Mit der afghanischen Wirklichkeit hat das wenig zu tun.

In der Bundeswehr gibt es darüber erheblichen Unmut. Ein hoher Offizier mit Afghanistan-Erfahrung hält die Aufnahmekriterien für unrealistisch: "Da liegt ein Fehler im System." Das Problem sei, "dass der Betreffende eine konkrete Gefährdung nachweisen muss, um mit großer Sicherheit nach Deutschland ausreisen zu dürfen. Das ist der springende Punkt." Man könne doch nicht einfach voraussetzen, dass die Taliban oder andere Extremisten die Opfer immer vorwarnen: "Es kann auch passieren, dass sie einen Mitarbeiter bedrohen, und er ist am nächsten Tag tot. Oder sie warnen ihn überhaupt nicht."

Plötzlich kursierten Videos im Netz, sie zeigen den Dolmetscher. Die Botschaft ist klar

Wie sich die Ortskräfte fühlen, die man offenbar zurücklassen will, schildert eine Angestellte der GIZ: "Wenn man das Haus verlässt, ist man nicht sicher, ob man lebend zurückkommt. Seitdem ich bedroht wurde, ist meine Angst größer geworden." Die GIZ habe sie nicht einmal informiert, was sie bei Bedrohungen tun könne. Dort heißt es, jede Gefährdung werde individuell geprüft; Zivilkräfte im Dienst des Militärs seien aber eher gefährdet.

Das ist die Frage. Die Nato-Kampftruppen werden Ende 2014 das Land verlassen. Die Taliban, unter deren Schreckensherrschaft Afghanistan bis 2001 stand, haben allen Helfern der "Kreuzritter", also der Nato, Vergeltung angedroht. Das heißt aber nicht, dass Mitarbeiter von zivilen Einrichtungen sicher sind. Helfer wurden schon Opfer von Terroranschlägen, Entwicklungshelfer verschwanden spurlos, Selbstmordkommandos der Taliban griffen Hotels an, in denen Ausländer wohnten, die das Land doch aufbauen wollten.

Fraidoon A. ist inzwischen doch in Sicherheit. Nach dem offiziellen Pressetermin fand er sich plötzlich auf Videos im Internet wieder. Noch immer hatte er keine ausdrückliche Morddrohung erhalten. Aber die Videos sind oft ein weiteres Mittel der Taliban, um Druck auf die Helfer des Westens zu erhöhen. Plötzlich bekam er doch noch eine Zusage, wenige Tage später traf er mit Frau und drei kleinen Kindern in Deutschland ein. Es sieht so aus, als glaube selbst die Bundeswehr nicht mehr richtig an jene Kriterien, an denen Hunderte afghanische Helfer bisher gescheitert sind.

Für Palwasha Toki ist es zu spät. Bei deutschen Stellen heißt es nun, man besitze keinerlei Erkenntnisse über mögliche politische Hintergründe der Tat. Aber wie auch: Sie wird nicht mehr darüber berichten können, wer ihr Leben bedroht hat. Ein junges Leben, grausam ausgelöscht.

An diesem Donnerstag berichtet das ARD-Magazin "Panorama" um 21.45 Uhr über das Thema.

© SZ vom 16.10.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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