Stuttgart:Gericht: Mietpreisbremse im Südwesten unwirksam

Stuttgart (dpa/lsw) - Die Mietpreisbremse im Südwesten gilt nicht mehr: Nach einem Urteil des Landgerichts Stuttgart ist die baden-württembergische Verordnung zur Mietpreisbegrenzung aus formellen Gründen unwirksam. Denn das Wirtschaftsministerium habe deren Begründung nicht veröffentlicht, bemängelte die 13. Zivilkammer nach Angaben vom Mittwoch. In Gebieten des Landes mit einem angespannten Wohnungsmarkt gilt bislang die Begrenzung der Mieterhöhung bei Neuvermietung auf zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete.

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Stuttgart (dpa/lsw) - Die Mietpreisbremse im Südwesten gilt nicht mehr: Nach einem Urteil des Landgerichts Stuttgart ist die baden-württembergische Verordnung zur Mietpreisbegrenzung aus formellen Gründen unwirksam. Denn das Wirtschaftsministerium habe deren Begründung nicht veröffentlicht, bemängelte die 13. Zivilkammer nach Angaben vom Mittwoch. In Gebieten des Landes mit einem angespannten Wohnungsmarkt gilt bislang die Begrenzung der Mieterhöhung bei Neuvermietung auf zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete.

In fast 70 betroffenen Kommunen könnten neue Mieter jetzt schutzlos sein, wenn der Vermieter diese Grenze überschreitet. Das Wirtschaftsministerium kündigte eine neue Landesverordnung an, mit der aber nicht vor einem Jahr gerechnet werden könne. Das Landgericht Stuttgart hat das Urteil des Amtsgerichts Stuttgart bestätigt. Eine Revision ist nicht zugelassen. (Aktenzeichen 13 S 181/18) .

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