Berlin:Verbot für Ferienwohnungen: Knapp 160 Fälle beim Gericht

Berlin (dpa/bb) - Beim Berliner Verwaltungsgericht liegen derzeit knapp 160 Verfahren zu den umstrittenen Verbots-Regelungen für Ferienwohnungen in der Hauptstadt. Etwa 100 Verfahren seien ausgesetzt oder ruhten, sagte Sprecher Stephan Groscurth der Deutschen Presse-Agentur. Hintergrund ist, dass das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg an der Rechtmäßigkeit des Berliner Gesetzes zweifelt und es dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt hat.

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Berlin (dpa/bb) - Beim Berliner Verwaltungsgericht liegen derzeit knapp 160 Verfahren zu den umstrittenen Verbots-Regelungen für Ferienwohnungen in der Hauptstadt. Etwa 100 Verfahren seien ausgesetzt oder ruhten, sagte Sprecher Stephan Groscurth der Deutschen Presse-Agentur. Hintergrund ist, dass das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg an der Rechtmäßigkeit des Berliner Gesetzes zweifelt und es dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt hat.

Andere Fälle würden aber weiter verhandelt, so der Sprecher. So gehe es in einem Verfahren am 16. November um eine Berliner Familie mit vier Kindern, die ihr Haus in Pankow als Zweitwohnung nutzt und es bei Abwesenheit zwölf Wochen im Jahr vermieten wollte.

Die Karlsruher Richter sollen klären, ob das Verbot der gewerblichen Ferienwohnungen auch rückwirkend gelten darf - also ob die kommerzielle Vermietung auch dann untersagt werden darf, wenn diese Wohnungen schon vor Inkrafttreten des Gesetzes angeboten wurden.

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