Wiesbaden:Freie Wähler wollen Wahl anfechten

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Wegen Zweifeln an der Auszählung will der Vorstand der Freien Wähler Hessen die Landtagswahl anfechten. "Das hat der Landesvorstand unserer Partei jetzt beschlossen", sagte der Landesvorsitzende Engin Eroglu der "Frankfurter Neuen Presse" (Mittwoch). Kommenden Samstag sollen die Delegierten eines kleinen Parteitags über den Beschluss abstimmen. Es gehe nicht darum, "0,1 Prozent Stimmen mehr oder weniger zu bekommen". Sondern darum, dass systematischen Fehlern nachgegangen werde.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Wegen Zweifeln an der Auszählung will der Vorstand der Freien Wähler Hessen die Landtagswahl anfechten. „Das hat der Landesvorstand unserer Partei jetzt beschlossen“, sagte der Landesvorsitzende Engin Eroglu der „Frankfurter Neuen Presse“ (Mittwoch). Kommenden Samstag sollen die Delegierten eines kleinen Parteitags über den Beschluss abstimmen. Es gehe nicht darum, „0,1 Prozent Stimmen mehr oder weniger zu bekommen“. Sondern darum, dass systematischen Fehlern nachgegangen werde.

Entgegen der Aussage von Landeswahlleiter Wilhelm Kanther seien mit dem amtlichen Endergebnis nicht alle Fehler korrigiert worden, sagte der Gießener Direktkandidat der Freien Wähler (FW), Diego Semmler, der Zeitung. Es gebe noch 23 „auffällige Wahlkreise“, in denen Parteien vertauscht worden sein könnten oder es merkwürdige, asymmetrische Wahlergebnisse gegeben habe. In sieben Wahllokalen hätten die FW auffällig wenige Zweitstimmen, sowohl im Vergleich zur Zahl der Erststimmen als auch im Vergleich zur Wahl 2013.

Besonders in Frankfurt waren etliche Pannen bekanntgeworden. Der Frankfurter FDP-Chef Thorsten Lieb hatte bereits angekündigt, er wolle dem Vorstand des Kreisverbandes vorschlagen, die Landtagswahl anzufechten und Strafanzeige gegen Unbekannt zu stellen.

Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte einlegen, heißt es auf der Internetseite des Landeswahlleiters. Der Einspruch sei zu begründen und müsse innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich eingegangen sein. Es entscheide das Wahlprüfungsgericht beim Hessischen Landtag.

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