Schleswig:Gericht lehnt SPD-Vorstoß für mehr Wahlplakate ab

Wahlstedt (dpa/lno) - Die SPD ist mit ihrem Vorstoß, mehr als zehn Doppel-Wahlplakate an Laternenpfählen in Wahlstedt (Kreis Segeberg) anbringen zu dürfen, vor Gericht gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig bestätigte am Mittwoch die für alle Parteien geltende Beschränkung, sagte eine Gerichtsprecherin.

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Wahlstedt (dpa/lno) - Die SPD ist mit ihrem Vorstoß, mehr als zehn Doppel-Wahlplakate an Laternenpfählen in Wahlstedt (Kreis Segeberg) anbringen zu dürfen, vor Gericht gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig bestätigte am Mittwoch die für alle Parteien geltende Beschränkung, sagte eine Gerichtsprecherin.

Die Stadt hat auf ihrem Gebiet 100 Laternenmasten für Wahlwerbung zur Verfügung gestellt - je eine Laterne pro 100 Einwohner. Damit erhielt jede der zehn werbenden Partei zehn Laternenpfähle für Wahlplakate. Weitere Wahlplakate lehnte die Stadt vor allem aus Gründen der Verkehrssicherheit ab.

Der SPD-Landesverband wandte sich an das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht, um die Stadt zur Genehmigung weiterer 74 Plakate zu verpflichten. Das Gericht lehnte den Antrag ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte jetzt die Beschränkung. Der Beschluss (Az. 4 MB 52/17) ist unanfechtbar.

Auch unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Bedeutung von Wahlen und Parteien im Rahmen der politischen Willensbildung halte das Gericht den Standpunkt der Stadt für vertretbar, begründete das Oberverwaltungsgericht seine Entscheidung. Auch seien die sonstigen Wahlwerbungsmöglichkeiten, die Wirksamkeit der zur Verfügung gestellten Standorte sowie Aspekte wie die Verkehrssicherheit abzuwägen.

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