Hannover:Wegen Corona: Bürgermeisterwahlen müssen umgestaltet werden

Ein Mann und eine Frau füllen Wahlunterlagen aus. (Foto: picture alliance/dpa/Symbolbild)

Etliche Gemeinden in Niedersachsen müssen sich wegen der Corona-Pandemie auf Bürgermeisterwahlen unter ungewöhnlichen Bedingungen einstellen. So läuft nicht nur...

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Hannover (dpa/lni) - Etliche Gemeinden in Niedersachsen müssen sich wegen der Corona-Pandemie auf Bürgermeisterwahlen unter ungewöhnlichen Bedingungen einstellen. So läuft nicht nur der Wahlkampf mangels Publikumsveranstaltungen ganz anders als sonst, sondern die Stimmabgabe darf auch auf eine Briefwahl beschränkt werden, wie das Innenministerium in Hannover erläutert.

In Butjadingen in der Wesermarsch etwa wird am kommenden Sonntag gewählt, weil Bürgermeisterin Ina Korter (Grüne) in der kleinen Gemeinde an der Nordseeküste Ende Juni in den Ruhestand geht. Dort habe sich der Wahlkampf vom Marktplatz oder von Podiumsveranstaltungen ins Internet und in die Zeitung verlagert, sagte ein Gemeindesprecher. Und überraschenderweise zeichnet sich eine höhere Wahlbeteiligung als üblich ab.

Die am 7. Juni geplante Wahl in Uslar im Kreis Northeim in Südniedersachsen wurde aus organisatorischen Gründen abgesagt. Einen neuen Termin gibt es noch nicht. Dies kann problematisch werden, denn nach Ablauf der Amtszeit treten Bürgermeister automatisch in den Ruhestand, wenn sie nicht wiedergewählt wurden. Eine Verlängerung ist unmöglich.

Um bei außergewöhnlichen Ereignissen wie der Corona-Epidemie künftig Ausnahmen bei der Amtszeit machen zu können, soll deswegen nun das Kommunalwahlrecht kurzfristig ergänzt werden, hieß es aus dem Innenministerium.

Eigentlich ist die Briefwahl nach deutschem Wahlrecht grundsätzlich nur als Ergänzung zur Urnenwahl zulässig. Wenn die Wahlvorbereitungen aber abgeschlossen sind und der Urnengang aus Infektionsschutzgründen nicht möglich ist, kann die Wahl auf die Briefwahl beschränkt werden. Ansonsten kann eine Wahl nach dem Infektionsschutzgesetz abgesagt werden, wenn sie über Monate ausgeschlossen erscheint. Die Entscheidung dafür treffen die Kommunen in eigener Verantwortung.

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