Wahlen - Fürth:Landtagswahl muss bis 15. November 2018 stattfinden

München/Fürth (dpa/lby) - Die Landtagswahl 2018 muss in Bayern zwischen dem 16. August und dem 15. November stattfinden. Die Neuwahl finde laut Landeswahlgesetz "frühestens 59 Monate, spätestens 62 Monate nach dem Tag statt, an dem der vorausgegangene Landtag gewählt worden ist", sagte am Freitag ein Sprecher des Landesamtes für Statistik in Fürth auf Anfrage der dpa. Der Wahltag muss ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag sein.

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München/Fürth (dpa/lby) - Die Landtagswahl 2018 muss in Bayern zwischen dem 16. August und dem 15. November stattfinden. Die Neuwahl finde laut Landeswahlgesetz "frühestens 59 Monate, spätestens 62 Monate nach dem Tag statt, an dem der vorausgegangene Landtag gewählt worden ist", sagte am Freitag ein Sprecher des Landesamtes für Statistik in Fürth auf Anfrage der dpa. Der Wahltag muss ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag sein.

2013 fand die Landtagswahl am 15. September statt. Spätestens fünf Monate vor dem Wahltermin muss die Staatsregierung diesen offiziell festlegen und auch veröffentlichen. In der Praxis erfolgt jedoch die Festsetzung meist schon deutlich früher. So wurde der Wahltag 2013 bereits am 20. Februar bekanntgemacht, für die Landtagswahl 2008 (28. September) sogar schon am 26. Juli 2007.

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