Wahl des Bundespräsidenten:Fragen und Antworten zur Wahl des Bundespräsidenten

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Umbau im Reichstag: Für die Wahl des Bundespräsidenten an diesem Sonntag müssen jede Menge Stühle ein- und umgesetzt werden. (Foto: dpa)

Wie wird gewählt? Wer kann antreten? Und wie sind die Mehrheitsverhältnisse? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen

Von Moritz Matzner

Wer wählt den Bundespräsidenten?

Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt. Diese ist die größte parlamentarische Zusammenkunft Deutschlands und kommt ausschließlich für die Wahl des höchsten Staatsamtes zusammen. Ihre Mitglieder bestehen zu gleichen Teilen aus Abgeordneten des Bundestags und Entsandten der Landesparlamente. Im Plenarsaal des Bundestages kommen an diesem Sonntag 1 260 Delegierte zusammen. Sie spiegeln die politischen Machtverhältnisse in Bund und Ländern wieder.

Die Landtage können entweder Abgeordnete nach Berlin schicken oder ihre Stimme übertragen. Darum sind eine Reihe von Prominenten unter den Delegierten. Die Delegierten sind in ihrem Abstimmungsverhalten frei.

Wie wird gewählt - und warum dauert es manchmal so lange?

Erhält ein Kandidat mehr als die Hälfte aller Stimmen, so gewinnt er im ersten Wahlgang. Auch im zweiten Wahlgang braucht er oder sie die absolute Mehrheit, danach reicht die einfache Mehrheit. Gewählt wird geheim. Das kann lange dauern - bei der Wahl von Christian Wulff zum Beispiel bis zu neun Stunden.

Wulff war einer von bisher drei Bundespräsidenten, die erst im dritten Wahlgang gewählt wurden. Einfacher hatte es Richard von Weizsäcker. Zu seiner Wiederwahl 1989 reichte ein Wahlgang. Er hatte keinen Gegenkandidaten.

Wer darf antreten?

Der rechtliche Rahmen für die Wahl des Bundespräsidenten wird im Grundgesetz unter den Artikeln 54 bis 56 geregelt.

Jeder Deutsche, der das vierzigste Lebensjahr vollendet hat, kann als Bundespräsident gewählt werden. Voraussetzung ist, dass er oder sie von mindestens einem Mitglied der Bundesversammlung vorgeschlagen wird. Nach dem ersten oder zweiten Wahlgang können weitere Kandidaten vorgeschlagen werden.

Der gewählte Bundespräsident darf mit dem Amtsantritt weder Mitglied eines Parlaments sein, noch während der Präsidentschaft eine andere "besoldete" Tätigkeit ausüben. Deswegen hat Steinmeier sein Amt als Außenminister aufgegeben - und wird, falls gewählt, auch sein Bundestagsmandat niederlegen.

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Wie sind in diesem Jahr die Mehrheitsverhältnisse?

Frank-Walter Steinmeier wird von einer breiten Mehrheit der Delegierten unterstützt: Die CDU/CSU, SPD, die Grünen und die FDP unterstützen seine Kandidatur. Damit vereint er etwa 88 Prozent der Mitglieder der Bundesversammlung auf sich. Er hat die Chance, die bis dato größte Zustimmung zu überbieten: Theodor Heuss (FDP) gewann seine Wiederwahl 1954 mit 85,6 Prozent.

Die 1260 Delegierten teilen sich wie folgt auf:

  • CDU und CSU 539 (42,8 Prozent)
  • SPD 384 (30,4 Prozent)
  • Grünen 147 (11,6 Prozent)
  • Die Linke 95 (7,5 Prozent)
  • FDP 36 (2,9 Prozent)
  • AFD 35 (2,8 Prozent)
  • Piraten 11 (0,9 Prozent)
  • Freie Wähler 10 (0,8 Prozent)
  • Erika Steinbach, fraktionslose Bundestagsabgeordnete
  • der Südschleswigsche Wählerverband und die Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen/Freie Wähler stellen jeweils einen Wahlmann oder -frau.

Wer legt fest, wann gewählt wird?

Die Bundesversammlung tritt spätestens 30 Tage vor oder nach dem Ende der Amtszeit des letzten Bundespräsidenten zusammen. Seit 1979 wurde der Bundespräsident am 23. Mai, dem Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes, gewählt. Der vorzeitige Rücktritt von Horst Köhler 2010 beendete diese Tradition.

Was passiert nach der Wahl?

Der gewählte Bundespräsident hat theoretisch zwei Tage Zeit, um die Wahl anzunehmen. Das passiert aber immer umgehend. Danach muss er oder sie einen Eid vor den Mitgliedern des Bundestages und Bundesrates ablegen: "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde."

Der Wortlaut steht im Grundgesetz, Art. 56. Am Ende des Eids kann die Formel "So wahr mir Gott helfe" hinzugefügt werden.

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