Verfassungsgericht zur Corona-Politik:Freifahrtschein aus Karlsruhe?

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In Bayern haben Bars schon geschlossen. Kommen nun auch noch einmal Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen? (Foto: Alessandra Schellnegger)

Wenn es so schlimm ist wie jetzt, sind dann gravierende Einschränkungen zulässig? Warum das Verfassungsgericht der Bundesnotbremse nicht im Weg steht - und was das für einen möglichen Lockdown bedeutet.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Auf der vorletzten Seite klingt es so, als wollte das Bundesverfassungsgericht die neue Bundesregierung vorsichtshalber noch einmal daran erinnern, dass der Beschluss aus Karlsruhe keineswegs ein Freifahrtschein für großflächige Ausgangssperren im zweiten dunklen Corona-Winter sei. 124 Seiten lang hat der Erste Senat unter Vorsitz von Stephan Harbarth begründet, dass zur Wahrung "überragend wichtiger Gemeinwohlbelange" sogar eine derart gravierende, an Kriegszeiten gemahnende Maßnahme erlaubt sein kann, die den Menschen untersagt, ohne besonderen Anlass das Haus zu verlassen. Jedenfalls, wenn die Lage so bedrohlich ist wie im Frühjahr, als der Bund mit seiner "Bundesnotbremse" einheitliche Maßnahmen durchgesetzt hat. Ganz am Ende dann der mahnende Satz: "Umfassende Ausgangsbeschränkungen kommen nur in einer äußersten Gefahrenlage in Betracht."

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