Wiesbaden:Enquetekommission zur Verfassungsreform einigt sich

Wiesbaden (dpa/lhe) - Kompromiss nach 19 Sitzungen: Die Enquetekommission des Landtags zur Reform der hessischen Verfassung hat sich am Montag in Wiesbaden auf 15 Vorschläge für Änderungen geeinigt. Diese sollen im Dezember als Gesetzentwürfe in den Landtag eingebracht werden.

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Kompromiss nach 19 Sitzungen: Die Enquetekommission des Landtags zur Reform der hessischen Verfassung hat sich am Montag in Wiesbaden auf 15 Vorschläge für Änderungen geeinigt. Diese sollen im Dezember als Gesetzentwürfe in den Landtag eingebracht werden.

Die Todesstrafe, ein ohnehin vom Grundgesetz verdrängter, unwirksamer Artikel, soll aus der Verfassung gestrichen werden. Stattdessen soll eine Reihe neuer Staatsziele und ein „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ aufgenommen werden. Letzteres ist ein Grundrecht, das in ähnlicher Form auf Bundesebene bereits anerkannt ist.

Zu den neuen Staatszielen sollen das Ehrenamt und die Kultur zählen, ebenso möchte das Gremium Nachhaltigkeit, Infrastruktur und Sportförderung in die Verfassung aufnehmen. Die Gleichberechtigung von Mann und Frau - bereits durch das Grundgesetz geschützt - und auch Kinderrechte sollen durch eine Änderung gestärkt werden. Das Alter für die Wählbarkeit für öffentliche Ämter von 21 auf 18 zu senken, empfehlen die Mitglieder des Gremiums dem Landtag einstimmig. Auf große Zustimmung traf auch der Vorschlag, die Hürden für Volksentscheide zu verringern.

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