Münster:Kommunen wollen mehr Geld: NRW-Verfassungsgericht skeptisch

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Münster (dpa/lnw) - Im Prozess dreier NRW-Kommunen für höhere Geldzuweisungen vom Land im Jahr 2015 hat sich der zuständige Verfassungsgerichtshof am Dienstag skeptisch gezeigt. "Es wird Ihnen doch kein Geld weggenommen, das sie schon hatten", stellte Verfassungsrichter Andreas Heusch am Dienstag in Münster fest.

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Münster (dpa/lnw) - Im Prozess dreier NRW-Kommunen für höhere Geldzuweisungen vom Land im Jahr 2015 hat sich der zuständige Verfassungsgerichtshof am Dienstag skeptisch gezeigt. „Es wird Ihnen doch kein Geld weggenommen, das sie schon hatten“, stellte Verfassungsrichter Andreas Heusch am Dienstag in Münster fest.

Münster, Blomberg (Kreis Lippe) und die Gemeinde Hellenthal in der Eifel verlangen vor Gericht höhere Schlüsselzuweisungen. Sie würden sonst nach einer Rechtsänderung 2015 im Vergleich zu anderen NRW-Kommunen benachteiligt. Die Richter ließen Zweifel an dieser Argumentation durchblicken. Eine Entscheidung will das Gericht am 27. Februar verkünden.

Zankapfel ist eine Änderung im Gemeindefinanzierungsgesetz 2015. Dadurch wurden den Kommunen erstmals Rückerstattungen für zu viel gezahlte Mittel nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) auf die Steuerkraft angerechnet - dadurch reduzierten sich für einige Kommunen die Landeszuweisungen. Die Kläger wenden sich gegen die Anrechnung.

Die klagenden Kommunen sehen nicht nur eine Ungleichbehandlung sondern halten auch die Systematik des kommunalen Finanzausgleichs für verletzt. Schließlich sei für den Finanzausgleich die Steuerkraft der Gemeinden in einem Jahr ausschlaggebend, sagte der Prozessvertreter der Kommunen, Niklas Langguth. Die Rückerstattung hätten die Kommunen jedoch für zu viel gezahlte Gelder aus mehreren Vorjahren erhalten. „Das ist so, als ob Sie erst zu hoch besteuert werden, dann kriegen Sie eine Rückerstattung nach mehreren Jahren und dann nimmt man ihnen deswegen die Beihilfe weg.“

Die Richter folgten das Argument nicht: „Die Rückerstattung steht doch der Gemeinde in dem Jahr tatsächlich zur Verfügung“, stellte Verfassungsrichterin Anne-José Paulsen am Dienstag in der Verhandlung fest. Tatsächlich habe sich die Steuerkraft in dem Jahr erhöht.

Nach der Verhandlung zeigten sich die Vertreter des Landes optimistisch: „Auch nach dem Austausch fühlen wir uns in unserer Argumentation nicht erschüttert“, sagte Staatssekretär Jan Heinisch.

Seit 2014 wurde gegen alle Gemeindefinanzierungsgesetze Verfassungsbeschwerde von Kommunen vor dem Verfassungsgerichtshof erhoben.

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