Untersuchungsausschuss :Kindesmissbrauchskomplex: Wenn Opfer Täter werden

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Auf dem Campingplatz Eichwald steht der versiegelte Campingwagen des 2019 wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs verurteilten Haupttäters im Tat-Komplex Lügde. (Foto: Guido Kirchner/dpa)

Auch Jahre nach Aufdeckung des monströsen Kindesmissbrauchskomplexes von Lügde versucht der Landtag, Hintergründe und Muster zu erkennen und Lehren zu ziehen. Vier Richter sagen als Zeugen aus.

Von Bettina Grönewald, dpa

Düsseldorf (dpa) - Der parlamentarische Untersuchungsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags zum Missbrauchskomplex Lügde hat sich mit einer besonders heiklen Fragestellung auseinandergesetzt: Wie sind Polizei, Justiz und Jugendeinrichtungen mit missbrauchten Kindern umgegangen, die im Laufe der Jahre selbst zu Tätern wurden? Als Zeugen wurden dazu am Montag in Düsseldorf ein Richter und drei Richterinnen von Amts- und Landgerichten in Detmold und Paderborn befragt, die bei der juristischen Bewältigung des Tatkomplexes Lügde mit dieser Problematik befasst waren.

Dabei ging es unter anderem um einen Jugendlichen, der als Kind selbst jahrelang von einem der Haupttäter auf dem Campingplatz in Lügde missbraucht und vergewaltigt worden war. Er hatte nach Aufdeckung des Tatkomplexes zweieinhalb Monate in einer Justizvollzugsanstalt (JVA) in Untersuchungshaft verbracht, obwohl er selbst „ein hoch traumatisierter Junge“ gewesen sei, wie eine Richterin vom Landgericht Paderborn ihn beschrieb. Für sein Alter sei er „wirklich noch sehr kindlich“ gewesen.

Pädokriminelle leben unter Mitgefangenen gefährlich

Wer wegen Kindesmissbrauch einsitzt, ist auch hinter Gefängnismauern in der „Hackordnung“ ganz unten. Für seine Zeit in der JVA habe eine Legende gestrickt werden müssen, um ihn vor Repressalien von Mitgefangenen zu schützen, berichtete die Richterin, die an der Jugendkammer am Landgericht Paderborn mit dem Fall befasst war. Da er auch „ein bisschen einfacher strukturiert“ gewesen sei, habe befürchtet werden müssen, dass die Geschichte auffliegt.

Aus Angst um ihre eigenen Schützlinge sei aber lange Zeit keine Jugendeinrichtung bereit gewesen, den kranken Jungen aufzunehmen, bis der damals 16-Jährige schließlich im Mai 2019 mit einem entsprechenden ärztlichen Gutachten in eine geschlossene Abteilung der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Marsberg eingewiesen werden konnte. In Gerichtsverfahren gegen ihn wurde er vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern wegen mangelnder strafrechtlicher Verantwortungsreife freigesprochen. In der polizeilichen Vernehmung hatte er drei sexuelle Übergriffe eingeräumt.

SPD kritisiert unprofessionelle Vernehmungen

Der SPD-Abgeordnete Andreas Bialas beklagte - auch in einem weiteren ähnlichen Fall - „höchst fragwürdige Vernehmungen“ bei der Polizei. So seien Jungen, die zunächst als Opfer geladen worden seien, plötzlich als Täter vernommen worden - ohne die erforderliche Belehrung, ohne einen konkreten Tatvorwurf und teils auch ohne einen Rechtsbeistand, sagte der Ex-Polizist der Deutschen Presse-Agentur. Auch, wenn die späteren Übergriffe der kindlichen Opfer nicht sympathisch seien, müsse der rechtsstaatliche Umgang mit den Jugendlichen gewahrt sein. In diesem Zusammenhang seien vor allem die Vernehmungen der „Besonderen Aufbauorganisation (BAO) Eichwald“, die nach dem Lügder Campingplatz benannt wurde, aufzuarbeiten.

Ein Richter am Amtsgericht Detmold, der 2019 mit einem der Opfer des Tatkomplexes Lügde befasst war, bestätigte im Untersuchungsausschuss, ein Geständnis sei wertlos gewesen, weil der Vernommene nicht über seinen Beschuldigten-Status belehrt worden sei. Die Polizei hätte jedoch wissen müssen, dass der junge Mann nicht nur Opfer, sondern auch Beschuldigter gewesen sei, sagte der Jurist. „Einige Vernehmungen waren nicht optimal.“ Der junge Mann hatte jahrelang bei einem der Haupttäter gewohnt und unter dessen Anleitung den Jungen missbraucht, der letztlich in der Jugendpsychiatrie in Marsberg gelandet ist.

Minderjährige immer noch in familiären „Sex-Clans“?

Es sei zu befürchten, dass immer noch Kinder in „Sex-Clans“, von Familien und Bekannten missbraucht würden, die auf dem Campingplatz teils Wagen an Wagen gewohnt hätten, sagte Bialas der dpa. Das Netzwerk sei nicht vollständig zerschlagen, nicht jeder Verdacht rückhaltlos aufgeklärt worden.

Der 55-jährige Sprecher seiner Fraktion im U-Ausschuss forderte einen gesetzlich verankerten psychosozialen Rechtsbeistand für solche Opferkinder. Der sollte nachhalten, in welchen Strukturen sie nach Vernehmungen und Prozessen lebten, ob sie medizinisch versorgt seien und dass ihre Opferentschädigung treuhänderisch für sie angelegt werde. Es könne nicht sein, dass Erziehungsberechtigte, die möglicherweise selbst Täter seien, über eine psychosoziale Betreuung für ihr Kind entscheiden könnten und sich eventuell noch die Entschädigung einsteckten, kritisierte der SPD-Abgeordnete, der sich in den vergangenen Jahren in dem U-Ausschuss als Hauptfragesteller mit tiefer Aktenkenntnis profiliert hat.

Täter raus, wenn Kinder aussagen

Die psychosoziale Betreuung könne nicht von Amts wegen angeordnet werden, erläuterte die Vorsitzende Richterin am Landgericht Detmold, die das Verfahren gegen die drei Haupttäter geführt hatte. Bei den Befragungen der Kinder könne der Angeklagte auch nicht automatisch ausgeschlossen werden. „Die Anwesenheit des Angeklagten ist eines der Grundprinzipien der Strafprozessordnung.“ Gleichwohl fänden sich bei Kindesmissbrauch in aller Regel gute Rechtsgründe für Ausnahmen: „Wir haben den Angeklagten immer aus dem Sitzungssaal entfernt“, berichtete die 53-Jährige.

Bialas hinterfragte die teils große „Detailtiefe“, die sich aus den Vernehmungsprotokollen über die Vergewaltigungen der Kinder herauslesen lasse. Ohne Einzelheiten sei es schwierig, die Taten glaubwürdig und rechtssicher zu belegen, gab die erfahrene Richterin zu bedenken. Auf die Frage, warum die traumatisierten Opfer so spät psychologische Hilfe bekämen, antwortete, sie höre oft, eine Therapie sei „zunächst nicht angedacht, um die Erinnerungen nicht zu verwischen“. Das gehe aber nicht vom Gericht aus.

Der jahrelange sexuelle Missbrauch auf dem Campingplatz Eichwald im lippischen Lügde an der Landesgrenze zu Niedersachsen hatte nach Bekanntwerden der monströsen Verbrechen im November 2018 bundesweit für Entsetzen gesorgt. Über viele Jahre waren bis Ende 2018 zahlreiche Kinder von mehreren Männern sexuell missbraucht und vergewaltigt worden. Die beiden Haupttäter waren 2019 vom Landgericht Detmold zu hohen Haftstrafen verurteilt worden. Der NRW-Landtag hatte 2019 einen Untersuchungsausschuss eingesetzt und in dieser Wahlperiode neu aufgelegt, um die Rolle der Jugendämter in der Region und die Arbeit der Polizei zu beleuchten.

© dpa-infocom, dpa:240310-99-289287/5

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