Stuttgart 21:Grube, dein Name ist Mehdorn

Bahnchef Grube benimmt sich, als sei der Mehdorn in ihn gefahren. Im Streit um Stuttgart 21 wirft er den Grünen Wählertäuschung und Volksverdummung vor - und erinnert damit fatal an seinen bollerigen Vorgänger.

Heribert Prantl

Rüdiger Grube, der Vorstandschef der Bahn, war bislang ein Mann von leidlich gemäßigter Art. Auf einmal aber benimmt er sich, als sei der Mehdorn in ihn gefahren. Hartmut Mehdorn war, man erinnere sich, Grubes bolleriger Vorgänger, dessen rustikale Resolutheit zu oft in Sturheit und in absolutistisches Gehabe umschlug. Mehdorn trat vor zwei Jahren wegen einer Spitzelaffäre zurück.

Rüdiger Grube übernahm den Posten des Bahnchefs vor zwei Jahren von Hartmut Mehdorn. (Foto: REUTERS)

Nun also ist Mehdorn wieder da, jetzt in Gestalt seines Nachfolgers Grube. Grube hat soeben die grüne Regierungspartei in Baden-Württemberg der Wählertäuschung und Volksverdummung im Zusammenhang mit Stuttgart 21 bezichtigt. Das ist zumindest unklug. Mit Beleidigungen baut man keinen neuen Bahnhof, mit Provokationen auch nicht.

So schlecht ist die rechtliche Position der Bahn eigentlich nicht, als dass sie zu solchen Injurien greifen müsste. Wer so um sich haut, setzt sich selbst dann ins Unrecht, wenn er recht haben sollte. Der Bahnchef redet so, als sei er Sprecher der CDU im Lande Baden-Württemberg. Das ist er aber nicht. Die Bahn hat einen Vertrag mit dem Land Baden-Württemberg geschlossen, nicht mit der CDU von Baden-Württemberg.

Es ist nicht Aufgabe eines Bahnchefs, den Wahlkampf gegen die neue Regierung zu eröffnen, sondern den Interessen der Bahn gerecht zu werden. Und es ist nicht im Interesse der Bahn, den Konflikt um Stuttgart 21 wieder so zu verschärfen, dass Auseinandersetzungen wie vor der Geißler'schen Schlichtung wiederkehren.

Im Übrigen hat die Bahn das Recht nicht gepachtet. Wenn die Geschäftsgrundlage für einen Vertrag wegfällt, muss der Vertrag angepasst werden; das gilt auch bei Großprojekten. Die Prüfung der Geschäftsgrundlage läuft noch.

© SZ vom 16.06.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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