Mainz:Finanzministerin: Instrument der Selbstanzeige ist bewährt

Mainz (dpa/lrs) - Die Zahl der Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung ist in Rheinland-Pfalz im vergangenen Jahr um etwa ein Viertel zurückgegangen. Bis Ende November waren es 974, wie das Finanzministerium in Mainz auf Anfrage mitteilte. Davon waren in 299 Fällen ausländische Kapitaleinkünfte betroffen - erfahrungsgemäß ging es dabei meist um Anlagen in der Schweiz, Liechtenstein, Österreich und Luxemburg. Im Jahr 2016 gab es insgesamt 1314 Selbstanzeigen, davon 656 mit Zinseinnahmen aus dem Ausland.

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Mainz (dpa/lrs) - Die Zahl der Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung ist in Rheinland-Pfalz im vergangenen Jahr um etwa ein Viertel zurückgegangen. Bis Ende November waren es 974, wie das Finanzministerium in Mainz auf Anfrage mitteilte. Davon waren in 299 Fällen ausländische Kapitaleinkünfte betroffen - erfahrungsgemäß ging es dabei meist um Anlagen in der Schweiz, Liechtenstein, Österreich und Luxemburg. Im Jahr 2016 gab es insgesamt 1314 Selbstanzeigen, davon 656 mit Zinseinnahmen aus dem Ausland.

Ministerin Ahnen führte den Rückgang darauf zurück, dass in den Vorjahren einige Steuer-CDs mit Hinweisen auf Steuerhinterziehung gekauft worden seien und zum Jahresbeginn 2015 eine Gesetzesverschärfung in Kraft getreten sei. „Oft wurde die alte Rechtslage noch zur Rückkehr in die Steuerehrlichkeit genutzt. Trotz der rückläufigen Zahlen bewährt sich das Instrument der Selbstanzeige.“

Seit Anfang 2015 ist die strafbefreiende Selbstanzeige neu geregelt. Nunmehr müssen Angaben zu allen nicht verjährten Steuerstraftaten einer Steuerart gemacht werden, mindestens aber zu allen Steuerstraftaten in den vergangenen zehn Jahren. Die Verjährungsfrist für die Strafbarkeit der Steuerhinterziehung beträgt jedoch nur fünf Jahre.

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