Hamburg:Finanzgericht gibt Klage gegen höhere Grundsteuer statt

Hamburg (dpa/lno) - Die Stadt Hamburg darf nach einem Urteil des Finanzgerichts von Unternehmen auf gemieteten Flächen im Hafen keine höhere Grundsteuer kassieren. Wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag erklärte, entschieden die Richter, dass die Unternehmen nach Ablauf des Mietvertrages verpflichtet seien, ihre Gebäude wieder abzureißen. Das mindere den Wert der Bauten und damit auch die Grundsteuer erheblich. Die Finanzverwaltung hatte dagegen argumentiert, die Abbruchklausel in den Verträgen sei keine echte Verpflichtung mehr. Darum müssten die Eigentümer der Gebäude mehr Grundsteuer zahlen.

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Hamburg (dpa/lno) - Die Stadt Hamburg darf nach einem Urteil des Finanzgerichts von Unternehmen auf gemieteten Flächen im Hafen keine höhere Grundsteuer kassieren. Wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag erklärte, entschieden die Richter, dass die Unternehmen nach Ablauf des Mietvertrages verpflichtet seien, ihre Gebäude wieder abzureißen. Das mindere den Wert der Bauten und damit auch die Grundsteuer erheblich. Die Finanzverwaltung hatte dagegen argumentiert, die Abbruchklausel in den Verträgen sei keine echte Verpflichtung mehr. Darum müssten die Eigentümer der Gebäude mehr Grundsteuer zahlen.

Betroffen sind den Angaben zufolge rund 200 Hafen- und Industriebetriebe. Das klagende Unternehmen hatte 2014 einen geänderten Steuerbescheid erhalten. Das Finanzgericht ließ gegen seine jetzt veröffentlichte Entscheidung vom 23. März Revision zum Bundesfinanzhof zu.

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