Berlin:Front gegen Bayerns Sonderweg bei der Erbschaftsteuer

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Berlin (dpa) - Der Sonderweg Bayerns bei der Besteuerung von Firmenerben stößt in anderen Bundesländern auf Widerstand. Die Finanzministerkonferenz forderte nach Angaben der rheinland-pfälzischen Ressortchefin Doris Ahnen (SPD) Bayern auf, die Erbschaftsteuer wie in den übrigen Ländern zu erheben - auf Basis der gemeinsam vereinbarten Grundsätze. "Das ist ein einmaliger Fall und ein unhaltbarer Zustand", kritisierte Ahnen am Donnerstag.

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Berlin (dpa) - Der Sonderweg Bayerns bei der Besteuerung von Firmenerben stößt in anderen Bundesländern auf Widerstand. Die Finanzministerkonferenz forderte nach Angaben der rheinland-pfälzischen Ressortchefin Doris Ahnen (SPD) Bayern auf, die Erbschaftsteuer wie in den übrigen Ländern zu erheben - auf Basis der gemeinsam vereinbarten Grundsätze. „Das ist ein einmaliger Fall und ein unhaltbarer Zustand“, kritisierte Ahnen am Donnerstag.

Bereits Ende Juli war bekannt geworden, dass Bayern bei der Umsetzung der im vergangenen Herbst geänderten Vorschriften des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes einen Sonderweg einschlagen werde. Jetzt hat das Münchner Finanzministerium Ahnen zufolge mitgeteilt, dass sich Bayern nicht an den mehrheitlich abgestimmten Ländererlassen zur Erbschaftsteuerreform beteilige.

Die Vorschriften zur Umsetzung der auf Druck des Bundesverfassungsgerichts geänderten Steuerprivilegien für Firmenerben und zur Erhebung der Abgabe werden laut Ahnen in den übrigen 15 Bundesländern angewandt und „gelten damit nicht in Bayern. Sie nannte das Vorgehen Münchens leicht durchschaubar: „Es geht um die Aushöhlung der Erbschaftsteuer in Bayern durch die Hintertür.“ Auch das Bundesfinanzministerium hatte zuvor von einem einmaligen Vorgang gesprochen.

Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) konterte, die Erbschaftsteuer sei eine reine Landessteuer und ihr Aufkommen stehe allein den Ländern zu. Damit sei jedes Land selbst für den Vollzug verantwortlich. „Bayern will eine Gesetzesanwendung, wie sie Wortlaut und Geist des Gesetzes entspricht“, sagte Söder. Der Freistaat stehe zum Kompromiss zum Erbschaftsteuerrecht: „Aber wir wollen keine Belastung der Familienunternehmen durch die Hintertür.“

Einige Länder wollten das Gesetz „gegen den Geist des Kompromisses anders anwenden“, kritisierte Söder weiter. Außerdem fordere Bayern ohnehin eine weitere Regionalisierung der Steuern, deren Aufkommen allein den Ländern zustehen - neben der Erbschaftsteuer sei dies auch die Grunderwerbsteuer.

Bayern hatte schon bei der langwierigen Kompromisssuche zwischen Bund und Ländern versucht, die neuen Vorgaben zugunsten der Wirtschaft und Familienunternehmen zu entschärfen.

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