Erfurt:Handballverband muss Strafe an Geschäftsführer zahlen

Erfurt (dpa/th) - Der Thüringer Handball-Verband muss seinem unrechtmäßig entlassenen Geschäftsführer Andreas Jakob eine niedrige fünfstellige Entschädigung zahlen. Das entschied das Erfurter Amtsgericht am 1. Dezember. Das vor gut einem Jahr neugewählte THV-Präsidium hatte dem seit 1997 im Verband angestellte Sportfunktionär überraschend gekündigt. Gegen die Entlassung hatte Jakob geklagt. Die Kündigung wurde vom Amtsgericht im August für unwirksam erklärt.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Erfurt (dpa/th) - Der Thüringer Handball-Verband muss seinem unrechtmäßig entlassenen Geschäftsführer Andreas Jakob eine niedrige fünfstellige Entschädigung zahlen. Das entschied das Erfurter Amtsgericht am 1. Dezember. Das vor gut einem Jahr neugewählte THV-Präsidium hatte dem seit 1997 im Verband angestellte Sportfunktionär überraschend gekündigt. Gegen die Entlassung hatte Jakob geklagt. Die Kündigung wurde vom Amtsgericht im August für unwirksam erklärt.

Das Gericht rügte beim neuesten Urteil Anfang Dezember die Nichtumsetzung seiner im August ausgesprochenen und inzwischen rechtskräftigen Entscheidung zur Weiterbeschäftigung Jakobs, so dass weitere juristische Konsequenzen folgen werden.

THV-Präsidentin Katrin Kurz lehnte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur eine Stellungnahme ab, da ihr die schriftlichen Unterlagen des Gerichts noch nicht vorlägen. Beim für den 26. Januar 2018 angesetzten außerordentlichen THV-Verbandstag sollen nun die Voraussetzungen für eine erneute Kündigung seitens des Handball-Verbands mit Wirkung zum 1. September 2018 geschaffen werden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: