Serie "Deutscher Herbst":Zerreißprobe für die junge BRD

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Der Fahndungsring des BKA zieht sich immer enger. Das Foto zeigt die verschäfte Kontrolle der Polizei am Stuttgarter Flughafen. (Foto: imago/Horst Rudel)

Heute vor 40 Jahren: Bundeskanzler Helmut Schmidt vor seiner schwersten Aufgabe: Die RAF-Terroristen stoppen, gleichzeitig die rechten Hardliner aus der CSU besänftigen, die mit populistischen Forderungen das Land weiter aufheizen.

Von Robert Probst

Tag 16: Dienstag, 20.September. Kontaktsperre ohne Rechtsgrundlage

Bei Kontaktmann Denis Payot in Genf meldet sich ein anonymer Anrufer mit den Worten: "RAF Köln, (. . .), Schleyer ist tot. Damit ist das Ultimatum erfüllt." Das BKA stuft die Mitteilung schnell als nicht authentisch ein. Die verwendete Legitimation bezieht sich auf bereits veröffentlichte, viele Tage zurückliegende Verlautbarungen der Entführer. Hanns Martin Schleyer wird inzwischen in einer noch heute nicht bekannten Wohnung in der belgischen Hauptstadt Brüssel gefangen gehalten, die Entführer hatten ihn nach der Schießerei in Den Haag in aller Eile von dort abtransportiert.

In Bonn treffen die Justizminister von Bund und Ländern zusammen. Sie beraten über die Kontaktsperre, die die Regierung sofort nach der Schleyer- Entführung erlassen hatte. Aufgrund der Kontaktsperre wurde jegliche Kommunikation der in den Gefängnissen einsitzenden RAF-Terroristen untereinander und mit der Außenwelt, auch mit den Anwälten, "nachhaltig unterbunden". Hintergrund ist die Annahme, dass die Entführung vor allem in Stammheim geplant und gelenkt wurde. Eine Gesetzesgrundlage für die Kontaktsperre gibt es nicht.

Justizminister Hans-Jochen Vogel (SPD) beruft sich auf Paragraph 34 des Strafgesetzbuches, den "rechtfertigenden Notstand". Nach einer "Güterabwägung", gemäß den Vorgaben des Grundgesetzes, dürfe bei gegenwärtiger Gefahr für ein höherwertiges Rechtsgut (Leben der Geisel Hanns Martin Schleyer) ein geringerwertiges Rechtsgut (Kommunikation der Gefangenen) verletzt werden, um das höherwertige Rechtsgut zu schützen, so die Argumentation.

Im Leitartikel der Süddeutschen Zeitung heißt es dazu warnend: "Die Exekutive benutzt den Paragraphen 34 als eine Art generelle Eingriffsermächtigung, um notfalls auch contra legem agieren zu können." Bei Bedarf könne auf diese Weise ja jedes beliebige Gesetz außer Kraft gesetzt werden. Einige Landesjustizbehörden hatten aufgrund dieser Rechtsauffassung sogar Anwaltsbesuche im Gefängnis verhindert, denen ein Haftrichter explizit zugestimmt hatte.

Mehrere Verteidiger der RAF-Terroristen riefen daraufhin das Bundesverfassungsgericht an. Die Minister beschließen, in aller Eile ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen. Der Öffentlichkeit wird mitgeteilt, dass "für die Dauer der besonderen Gefahrenlage" weiterhin alle Außenkontakte von inhaftierten Terroristen mit allen rechtlich zulässigen Mitteln unterbunden werden müssten.

Tag 17: Mittwoch, 21.September. Der Schmuggel von Stammheim

Die Bild-Zeitung veröffentlicht erneut ein Schreiben von Waltrude Schleyer, der Ehefrau des entführten Arbeitgeberpräsidenten. Sie hoffe, "daß der Inhalt dieser Zeilen meinen Mann erreichen wird. (. . .) Er soll ihm zusätzliche Kraft geben, kommende Zerreißproben zu bestehen." Schleyer solle sich in der "trostlosen Einsamkeit seines derzeitigen Aufenthalts" keine Sorgen um die Familie machen. "Vor allen Dingen hilft uns aber in diesen schweren Tagen das Bewußtsein um seine eigene innere Stärke. Sie wird ihn der gegenwärtigen ungeheuren Herausforderungen Herr werden lassen, was auch immer geschieht. Ich bin zutiefst davon überzeugt, daß ich meinen Mann gesund wiedersehen werden."

Das Bundeskabinett beschließt, alle drei Bundestagsfraktionen (SPD, FDP, CDU/CSU) zur Beratung neuer Gesetze gegen den Terrorismus an einen Tisch zu bitten. Mit einer gemeinsamen Initiative soll der in den vergangenen Tagen immer stärker aufflammende Parteienstreit über die richtige Vorgehensweise abgefangen werden.

Regierungssprecher Klaus Bölling sagt, die Fraktionen könnten nun eine "Liste mit nahezu allen erdenklichen Vorschlägen" bearbeiten - die vielfach geforderte Einführung der Todesstrafe und der Einsatz der Bundeswehr im Inneren gehören nicht dazu. FDP-Vorsitzender Hans-Dietrich Genscher warnt, wer glaube, durch Angriffe auf den politischen Gegner parteipolitisches Kapital schlagen zu können, gefährde die Solidarität der Demokraten und den Handlungsspielraum des Staats.

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Die Welt berichtet, am 13. September sei in der Gefängniszelle von Andreas Baader in Stammheim eine kleine Minox-Kamera entdeckt worden, versteckt in einem Karton für Kaffeefilter. Es bestehe der Verdacht, dass sie von einem Anwalt eingeschmuggelt worden sei. Die Mutmaßung war, wie sich später herausstellte, richtig. Der rege Schmuggel wurde über die Stuttgarter Kanzlei Croissant abgewickelt. Die Anwälte Arndt Müller und Armin Newerla transportierten zunächst winzige Kassiber, später auch allerhand größere Gegenstände in das oft als "sicherste Gefängnis der Welt" bezeichnete Stuttgart-Stammheim.

Die Schmuggelware befand sich entweder in den Papieren, den Taschentüchern, den Unterhosen der Anwälte oder in eigens hergestellten und kunstvoll verschlossenen Hohlräumen in Handakten. Die Übergabe fand während des Prozesses gegen Baader und die anderen RAF-Terroristen in Stammheim statt (Mai 1975 bis April 1977) - die im Gerichtsgebäude eingesetzten Polizisten kontrollierten weniger streng als die Justizbeamten beim Zellenbesuch.

Nur ein einziger Schmuggel wurde entdeckt - der von drei großen wärmeisolierenden Platten, alles andere wanderte unbemerkt in die Zellen von Baader, Ensslin und Raspe: Mini- Radios, elektronisches Zubehör, Heizspiralen, Kochplatten, Rasierklingen, Kabel, sowie 650 Gramm Sprengstoff und drei Pistolen. Die Minox war nur ein Zufallsfund.

Tag 18: Donnerstag, 22.September. Knut Folkers erschießt einen Polizisten

Die niederländische Polizei hat nach der Schießerei mit den RAF-Terroristen in Den Haag vom 19. September in Absprache mit der deutschen Regierung die Fahndung intensiviert. Die Beamten erkundigen sich nach deutschen Kunden von Autoverleihfirmen, in Utrecht werden sie fündig. Ein dort am 10. September entliehener Ford Taunus wurde mit falschen Papieren gemietet. Polizisten legen sich bei der Firma "Budget rent a car" auf die Lauer. Kurz vor 17 Uhr bringt der Terrorist Knut Folkerts den Wagen zurück. Als zwei Beamte ihn festnehmen wollen, zieht Folkerts ohne zu zögern seine Pistole und schießt - Leendert Cornelius Pieterse, 37, muss mit zwei Bauchschüssen schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht werden, Arie Kranenburg, 46, wird in die Brust getroffen, er stirbt wenig später in einer Klinik. Vor dem Firmengebäude wird Folkerts verhaftet. Seine Begleiterin entkommt unerkannt.

Kurz zuvor haben die Entführer von Hanns Martin Schleyer sich beim BKA erkundigt, zu welchen Ergebnissen die Verhandlungen von Staatsminister Hans-Jürgen Wischnewski mit den arabischen Staaten geführt hätten. Weiter heißt es: "Nennen Sie uns den Zeitpunkt des Austauschs." Ein Ultimatum wird nicht gestellt. Die Regierung spielt weiter auf Zeit, das BKA teilt mit: "Ergebnisse der Befragungen der vier Zielländer werden in Kürze erwartet. Sie werden anschließend übermittelt werden."

Tag 19: Freitag, 23.September. Erste Hinweise auf die Schleyer-Entführer

Kanzler Helmut Schmidt spricht dem niederländischen Ministerpräsidenten Joop den Uyl das Beileid der Bundesregierung zum Tod des Polizisten Arie Kranenburg aus. Beide versichern sich gegenseitige Unterstützung beim Kampf gegen den Terrorismus.

In den Niederlanden herrscht höchste Alarmstufe. Autobahnen, Grenzübergänge und Flughäfen werden streng überwacht. Seit Tagen kursierende Gerüchte, Schleyer werde in Holland oder Frankreich gefangen gehalten, erhalten neue Nahrung. Erstmals gibt es Hinweise auf zwei der Beteiligten an der Schleyer-Entführung: Knut Folkerts, 25, wird zum harten Kern der RAF gezählt und ist dringend verdächtigt, am 7. April 1977 an der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback beteiligt gewesen zu sein. Eine Auslieferung an Deutschland lehnen die niederländischen Behörden ab, er soll wegen Mordes an Kranenburg angeklagt werden.

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Die Zweite ist Brigitte Mohnhaupt, 28, RAF-Mitglied seit 1971. Sie saß bis Februar 1977 viereinhalb Jahre Freiheitsstrafe wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, Urkundenfälschung und unerlaubtem Waffenbesitz ab. Anschließend ging sie als von Baader und Ensslin legitimierte Generalbevollmächtigte der zweiten RAF-Generation erneut in den Untergrund. Ein Fingerabdruck in einem der holländischen Mietwagen führt die Fahnder auf ihre Spur.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt die seit dem 6. September verhängte Kontaktsperre zwischen inhaftierten RAF-Terroristen und ihren Anwälten. Der Dritte Senat untersagt den Verteidigern jeden mündlichen und schriftlichen Verkehr mit ihren Mandanten, die Richter weisen sieben Beschwerden gegen die Kontaktsperre zurück.

Tag 20: Samstag, 24.September. "Befremdliche" Aussagen von Franz Josef Strauß

Die Entführer Schleyers melden sich wieder bei Vermittler Denis Payot in Genf, zur Legitimation liefern sie die Antworten auf zwei Fragen des BKA vom 20. September, die nur der Arbeitgeberpräsident und seine Frau kennen können. Doch die Terroristen haben nichts mitzuteilen außer: "Wir fragen nur, wie lange Rechtsanwalt Payot das Spiel noch mitspielen will, und wir haben langsam keine Zeit und keine Lust mehr, das mitzuspielen. Ende." Während dieser Zeit bereiten sich mehrere der Terroristen auf einen Flug nach Bagdad vor, andere setzen sich nach Hamburg ab. Nur eine "Restbesatzung" bleibt zur Bewachung Schleyers zurück.

Der wird seit dem 20. September in einer Wohnung in Brüssel gefangen gehalten. Bis heute ist nicht definitiv bekannt, wo sich diese Wohnung befand. Vermutlich in einem oberen Stockwerk eines Hochhauses in einem Außenbezirk der belgischen Hauptstadt.

Auf einem CSU-Parteitag in München beschließen die Delegierten ein "Offensivprogramm zur Bekämpfung des Terrorismus". Die Partei will so der "unerträglichen Ohnmacht" des Staates gegen die Linksradikalen entgegenwirken. Gewünscht wird etwa eine unbefristete Sicherheitsverwahrung für Terroristen, eine Ausweitung der Straftatbestände, höhere Haftstrafen, bessere Überwachung der RAF-Verteidiger und die "Unterbindung terroristischer Umtriebe aus den Haftzellen" heraus. Die von vielen CSU-Anhängern geforderte Wiedereinführung der Todesstrafe ist im Programm nicht enthalten.

Franz Josef Strauß selbst, der als CSU-Vorsitzender wiedergewählt wird, soll während der Schleyer-Entführung in Bonn die Idee der Todesstrafe für Terroristen ins Spiel gebracht haben - bis heute ist umstritten, was genau er gesagt hat. Immer wieder wird kolportiert, Strauß habe im Krisenstab unter Hinweis auf die Volksmeinung vorgeschlagen, in einer Art Standgericht für jede getötete Geisel (oder nach einer anderen Überlieferung jede Stunde) einen RAF-Häftling zu erschießen. Eine andere Idee soll gewesen sein, die Terroristen freizulassen und dann "die Jagd zu eröffnen, schließlich herrscht Ausnahmezustand", berichtet der Strauß-Biograph Werner Biermann.

Hans-Dietrich Genscher freilich hält es "für ausgeschlossen, dass diese Behauptung zutrifft". So eine Äußerung hätte er sich bestimmt gemerkt, betonte der FDP-Politiker in der Rückschau. Helmut Schmidt sagte zur 30. Wiederkehr des Deutschen Herbst in der Zeit, in der Tat habe Strauß einmal "eine Äußerung getan, die ich sehr befremdlich fand". Dabei sei aber nicht von Standgerichten die Rede gewesen, erinnerte sich der Altkanzler: "Ich meine, dass er gesagt hat: ,Wir haben doch auch Geiseln.' Und nicht mehr als das."

Vom CSU-Parteitag sind jedoch folgende Worte von Strauß überliefert: "Man sollte einmal die, die für Freiheit des Volkes angeblich kämpfen, dem Volk überlassen, dann braucht die Polizei und die Justiz sich nicht mehr darum zu kümmern." Kanzler Schmidt geißelt diese Aussage am 6. Oktober 1977 im Bundestag als Rechtsprechung nach Art des Ku-Klux-Klans.

Tag 21: Sonntag, 25.September. Die Wunschliste der Entführer

Das Bundeskriminalamt teilt den Entführern Schleyers einen Zwischenstand der Verhandlungen mit den Staaten mit, die Andreas Baader als mögliche Zielländer für die Ausreise genannt hatte. "Von den bisher auf Ministerebene befragten Ländern haben Libyen und Süd-Jemen abgelehnt, zwei sich noch nicht endgültig geäußert." Dabei handelt es sich um den Irak und Algerien. "Vorsorglich" reist nun Staatsminister Hans-Jürgen Wischnewski auch noch nach Vietnam, dem fünften von Baader notierten Land.

In ihrem ersten Ultimatum vom 6. September hatten die Terroristen gefordert, elf in deutschen Haftanstalten einsitzende Gesinnungsgenossen freizulassen und in ein Land ihrer Wahl auszufliegen. Jedem sollen 100 000 Mark mitgegeben werden. Die Aktion läuft unter dem RAF-Motto "Big Raushole".

Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe sind erst im Frühjahr wegen mehrerer Morde, Mordversuche, Raubüberfällen und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Irmgard Möller ist wegen Urkundenfälschung, Widerstand gegen Justizbeamte und Vergehen gegen das Waffengesetz zu vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Verena Becker sitzt wegen eines Sprengstoffanschlags und bewaffneten Raubüberfalls eine sechsjährige Jugendstrafe ab. Die fünf RAF-Mitglieder sind in Stammheim inhaftiert.

Karl-Heinz Dellwo, Hanna Krabbe und Bernd Rössner sind wegen des Überfalls auf die deutsche Botschaft in Stockholm im April 1975, wegen Geiselnahme und des Mordes an zwei deutschen Diplomaten zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Werner Hoppe verbüßt wegen versuchten Totschlags eine zehnjährige Haft.

Ingrid Schubert ist wegen versuchten Mordes und Raubüberfällen zu 13 Jahren Haft verurteilt. Gegen mehrere Terroristen wurden weitere Anklagen erhoben, gegen Becker und Günter Sonnenberg, der bereits wegen vierfachen Mordversuchs angeklagt ist, besteht zudem der dringende Verdacht, beim Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im April 1977 mitgewirkt zu haben. Sonnenberg ist im Mai bei einem Schusswechsel während seiner Festnahme verletzt worden, er liegt in einem Vollzugskrankenhaus.

Nur einmal hatte sich der Staat zuvor erpressbar gezeigt - bei der Entführung des CDU-Politikers Peter Lorenz im Februar/März 1975 in Berlin. Damals erzwang die "Bewegung 2. Juni" die Freilassung von fünf wenig bekannten Genossen aus dem Gefängnis, unter ihnen Verena Becker. Jeder der fünf bekam zudem 20 000 Mark aus der Staatskasse, der Abflug ins Ausland wurde live im Fernsehen übertragen. Doch Bundeskanzler Helmut Schmidt hatte den Austausch von Lorenz schnell als "Fehler" eingestuft und beschlossen, den Terroristen künftig in keinem Fall mehr nachzugeben.

Die Serie erschien in einer ersten Version 2007 - und wurde für die Neuveröffentlichung leicht überarbeitet und erweitert. Die Rechtschreibung in Zitaten entspricht der Schreibweise der damaligen Zeit.

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