Hamburg:Hamburg: Senat beschließt neues Polizeirecht

Hamburg (dpa/lno) - Der rot-grüne Senat hat eine Reform des Hamburger Polizeirechts beschlossen, das unter anderem Fußfesseln für Täter in Fällen von Beziehungsgewalt vorsieht. Die sogenannte elektronische Aufenthaltsüberwachung soll demnach künftig auf richterliche Anordnung bei terroristischen Gefährdern und bei Menschen zum Einsatz kommen, "von denen eine Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit einer Person ausgeht", wie der Senat am Dienstag mitteilte.

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Hamburg (dpa/lno) - Der rot-grüne Senat hat eine Reform des Hamburger Polizeirechts beschlossen, das unter anderem Fußfesseln für Täter in Fällen von Beziehungsgewalt vorsieht. Die sogenannte elektronische Aufenthaltsüberwachung soll demnach künftig auf richterliche Anordnung bei terroristischen Gefährdern und bei Menschen zum Einsatz kommen, „von denen eine Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit einer Person ausgeht“, wie der Senat am Dienstag mitteilte.

Der Gesetzentwurf diene dazu, das Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG) und das Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) an europarechtliche und bundesverfassungsgerichtliche Vorgaben anzupassen sowie praktischen Bedarfen gerecht zu werden, hieß es. Der Gesetzentwurf soll im Herbst in der Bürgerschaft beraten werden.

Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen sprachen von einem „moderaten Kompromiss“. „Hamburg beteiligt sich nicht an einem Wettbewerb um das schärfste Polizeigesetz. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf regelt eine zeitgemäße und maßvolle Anpassung der polizeilichen Befugnisse vor dem Hintergrund sich verändernder Bedingungen in der Polizeiarbeit“, sagte der SPD-Innenexperte Sören Schumacher. Seine Grünen-Kollegin Antje Möller betonte die Notwendigkeit einer Verhältnismäßigkeit zwischen präventiven Maßnahmen und Einschränkung der Freiheitsrechte. „In Hamburg gibt es deshalb keine Online-Durchsuchung von Computern durch die Polizei und keine Ausweitung des Gefahrenbegriffs nach bayerischem Vorbild.“

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