Senat - Berlin:Berliner Senat beschließt Masken-Pflicht für belebte Straßen

Berlin
Ein Mann bringt eine Hinweistafel zur Maskenpflicht an. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Berlin (dpa/bb) - Zur Eindämmung der Corona-Pandemie sollen die Menschen in Berlin verstärkt eine Maske tragen. Der Senat beschloss am Dienstag nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Maskenpflicht für Bereiche, in denen ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht einzuhalten sei. Das betrifft Wochenmärkte, besonders belebte Einkaufsstraßen, Shoppingmalls und Warteschlangen.

Zunächst hatten sich die Senatsmitglieder lediglich auf eine dringende Empfehlung verständigt: Jede Person sei "angehalten", dort Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wo ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht einzuhalten sei. Im Verlauf der Sitzung sei hier jedoch noch einmal nachjustiert worden, hieß es.

Über die Frage, ob im Kampf gegen das Coronavirus auch Kontaktbeschränkungen verschärft werden sollen, beriet der Senat am Nachmittag zunächst noch. Eine für 13.00 geplante Pressekonferenz wurde auf unbestimmte Zeit verschoben.

Seit kurzem gilt bereits, dass sich zwischen 23.00 und 6.00 Uhr nur noch maximal fünf Menschen gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten dürfen - oder Angehörige zweier Haushalte. Ob diese Regelung oder eine ähnliche künftig auch tagsüber gelten soll, war noch offen.

Eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes greift bisher schon in Geschäften, Bussen und Bahnen, in Büros, in Gaststätten abseits des Tisches oder in Schulen - hier allerdings nur außerhalb des Unterrichts und auch nicht auf dem Pausenhof.

In Berlin war das Corona-Infektionsgeschehen zuletzt kontinuierlich gewachsen. Die Zahl der Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen kletterte auf inzwischen 89,2 (Stand Montag). Damit liegt die Hauptstadt deutlich über dem kritischen Schwellenwert von 50.

Angesichts dieser Entwicklung hat der rot-rot-grüne Senat seit 28. September bereits diverse Maßnahmen beschlossen oder später verschärft: Dazu gehören die Maskenpflicht in Bürogebäuden, Obergrenzen für private Zusammenkünfte drinnen (zehn Menschen) wie draußen (50) und die strengen Kontaktbeschränkungen in der Nacht.

Hinzu kommen ein nächtliches Ausschankverbot für Alkohol und eine Sperrstunde für Gastronomie und Handel von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr, die allerdings noch juristisch gekippt werden könnte. Denn das Verwaltungsgericht Berlin hatte am vergangenen Freitag entschieden, die seit 10. Oktober geltende Sperrstunde halte einer rechtlichen Überprüfung nicht stand.

Zumindest die elf Wirte, die das Gericht angerufen hatten, müssen sie nun nicht mehr einhalten. Der Senat legte Beschwerde ein. Wann das Oberverwaltungsgericht darüber entscheidet, ist noch offen.

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