Schweiz:Abtreibungsgegner holen zum Schlag aus

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Bislang ist das Abtreibungsrecht in der Schweiz ähnlich geregelt wie in Deutschland. Das wollen Parlamentarierinnen der rechten SVP ändern. (Foto: Peter Klaunzer/dpa)

Nicht nur in den USA, auch in der Schweiz attackiert eine erzkonservativ-christliche Gruppe grundlegende Freiheitsrechte für Frauen. Ihre Waffe: die direkte Demokratie.

Von Isabel Pfaff, Bern

Man könnte meinen, selbst die sonst so beschauliche Schweiz hätte gerade anderes zu tun, als das gesellschaftliche Rad zurückzudrehen. Die Beziehungen zur EU am Gefrierpunkt, der internationale Ruf angeschlagen durch Finanzplatz-Enthüllungen und die zur Zeit schief anmutende Neutralität: Es gab für die Eidgenossen schon mal bessere Zeiten.

Umso erstaunlicher, dass neben den Abtreibungsgegnern in den USA auch die entsprechende Bewegung in der Schweiz die Zeit für gekommen hält, wieder einen Angriff auf grundlegende Freiheitsrechte für Frauen zu versuchen. Angeführt von den beiden Parlamentarierinnen Yvette Estermann und Andrea Geissbühler, beide Mitglieder der rechten Schweizerischen Volkspartei (SVP), sammelt eine erzkonservativ-christliche Gruppe zurzeit Unterschriften für zwei Volksinitiativen: Die eine will vor jedem Schwangerschaftsabbruch einen Tag Bedenkzeit einführen (eine Regel, die übrigens in Deutschland längst gilt, hier müssen Frauen ihre Entscheidung sogar drei Tage lang überdenken).

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In den USA könnten Abtreibungen wieder verboten werden. Elementare Rechte, die Frauen und auch Minderheiten erstritten haben, gelten nicht als unantastbar. Sie brauchen den Rückhalt aller.

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Die andere Initiative richtet sich gegen Spätabtreibungen und will alle Abbrüche verbieten, die zu einem Zeitpunkt erfolgen, an dem das Kind außerhalb des Mutterleibes mit medizinischer Hilfe lebensfähig wäre, also etwa ab der 22. Schwangerschaftswoche. Jeweils 100 000 Unterstützerinnen und Unterstützer müssen bis Juni 2023 unterschreiben, dann kommen die beiden Vorlagen an die Urne.

Bislang ist das Abtreibungsrecht in der Schweiz ähnlich geregelt wie in Deutschland: Grundsätzlich sind Abtreibungen illegal, doch unter bestimmten Bedingungen bleiben sie innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate straffrei. Auch nach dieser Frist sind Abbrüche in der Schweiz noch möglich, aber nur, wenn die körperliche oder psychische Gesundheit der Frau in Gefahr ist. 2020 fanden in der Schweiz 11 143 Abbrüche statt, das sind knapp sieben Abtreibungen pro 1000 Frauen - eine im europäischen Vergleich niedrige Quote, in Frankreich und Großbritannien liegt sie beispielsweise bei rund 17.

Die Stärke der SVP macht selbst radikale Projekte salonfähig

Noch nicht niedrig genug, finden die Urheberinnen und Urheber der Schweizer Initiativen. Sie haben bereits im Parlament versucht, das Abtreibungsrecht mit verschiedenen Vorstößen einzuschränken - ohne Erfolg. Jetzt versuchen sie es also auf direktdemokratischem Weg. Besonders gut stehen ihre Chancen allerdings nicht, das legen frühere Voten zum Thema nahe: 2002 stimmten die Schweizer gleichzeitig über ein fast vollständiges Abtreibungsverbot und die Einführung der heute gültigen Fristenlösung ab; mit mehr als 80 Prozent Nein-Stimmen zum Verbot und mehr als 70 Prozent Ja-Stimmen zur Fristenlösung fiel ihr Votum ungewöhnlich deutlich aus. 2014 schmetterte die Bevölkerung auch die Initiative "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache" ab.

Nicht einmal die SVP als Ganze hat sich bisher für die zwei Initiativen ausgesprochen. Doch auch wenn die rechtskonservative Partei - wohlgemerkt immer noch die beliebteste des Landes - nicht geschlossen hinter den Vorstößen steht, sollte man diese Sache nicht unterschätzen. Die Stärke der SVP macht selbst radikale Projekte aus ihren Reihen salonfähig.

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