Wiesbaden:Mietpreisbremse soll auf 48 Kommunen ausgeweitet werden

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Häuserfronten sind in Frankfurt zu sehen. (Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild/Archiv)

Hessen will die Mietpreisbremse bei Neuvermietung von bislang 31 Kommunen auf 48 Städte und Gemeinden ausweiten. Das teilte das Wirtschaftsministerium am...

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Hessen will die Mietpreisbremse bei Neuvermietung von bislang 31 Kommunen auf 48 Städte und Gemeinden ausweiten. Das teilte das Wirtschaftsministerium am Mittwoch in Wiesbaden mit. Bei der Mietpreisbremse wird eine Erhöhung bei Wiedervermietungen auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete gedeckelt. In diesen 48 Kommunen soll es außerdem verlängerte Kündigungssperrfristen geben, wenn Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Die Erhöhung von Mieten bei bestehenden Verträgen wird stärker begrenzt als ohnehin vorgeschrieben.

Ein entsprechender Verordnungsentwurf wurde laut Ministerium an die Spitzenverbände der Kommunen und der Wohnungswirtschaft sowie an Mieter- und Vermieterorganisationen verschickt. Die Regel soll Ende November in Kraft treten. „Wir lassen nicht zu, dass Familien mit mittlerem Einkommen sich in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt keine Wohnung mehr leisten können“, erklärte Minister Tarek Al-Wazir (Grüne).

Der Landesverband der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer, Haus & Grund Hessen, kritisierte die Ausweitungen. Sie schafften keinen Wohnraum und destabilisierten den Mietwohnungsmarkt. Mietrechtliche Beschränkungen änderten an der hohen Nachfrage nichts. Abhilfe könne einzig durch Neubau, Nachverdichtung oder Aufstockung und Dachausbau geschaffen werden.

Neu auf der Mietpreisbremsen-Liste sind das südhessische Groß-Gerau, Biebesheim und Rüsselsheim (beide Kreis Groß-Gerau), Hainburg, Mainhausen, Neu-Isenburg und Dietzenbach (alle Kreis Offenbach), Eltville und Walluf im Rheingau, Friedrichsdorf, Usingen, Steinbach und Neu-Anspach (alle Hochtaunuskreis), Fuldabrück (Kreis Kassel), Groß-Zimmern, Roßdorf und Pfungstadt (alle Kreis Darmstadt-Dieburg), Kriftel (Main-Taunus-Kreis), Langenselbold und Maintal (beide Main-Kinzig-Kreis), Rosbach vor der Höhe (Wetteraukreis) sowie Viernheim (Kreis Bergstraße).

Dagegen sollen Kassel, Egelsbach (Kreis Offenbach), Hattersheim und Hofheim (beide Main-Taunus-Kreis) sowie Oberursel im Hochtaunuskreis ausscheiden. Weiter in der Liste bleiben unter anderem Darmstadt, Frankfurt, Marburg, Offenbach und Wiesbaden.

„Die Veränderungen zeigen, wie dynamisch sich der Markt entwickelt“, erklärte Al-Wazir. „Es ist deutlich zu erkennen, dass der früher Speckgürtel genannte Bereich rund um Frankfurt breiter geworden ist.“ Für den Neuzuschnitt habe das Institut Wohnen und Umwelt unter anderem die Mietpreisentwicklung und die Wohnungsversorgung der Kommunen untersucht.

„Klar ist aber auch: Nur Neubau kann dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum abhelfen“, teilte Al-Wazir mit. Die Landesregierung stelle daher für die Schaffung geförderten Wohnraums bis 2024 rund 2,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Für den sozialen Wohnungsbau gebe es künftig zinslose Darlehen und je nach Dauer der Mietbindung unterschiedlich hohe Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssten.

„Dies ist ein guter Beitrag für mehr bezahlbare Wohnungen in Hessen“, erklärte der Vorstand des Verbandes der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft, Axel Tausendpfund. Allerdings könnten auch mit guten Förderkonditionen keine bezahlbaren Wohnungen gebaut werden, wenn der Boden zu teuer sei. Aktuelle Statistiken zeigten, dass Bauland in Deutschland so viel koste wie nie. „Hier sind das Land und insbesondere die Kommunen gefordert, eigenes Bauland bevorzugt für den Bau bezahlbarer Wohnungen günstig abzugeben“, forderte Tausendpfund. „Sonst verpufft die Verbesserung der Wohnraumförderung.“

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