Schwerin:MV führt Vergabemindestlohn von 9,54 Euro ein

Schwerin (dpa/mv) - Wer in Mecklenburg-Vorpommern künftig öffentliche Aufträge haben will, muss seinen Mitarbeitern mindestens 9,54 Euro pro Stunde zahlen. Das sind 70 Cent mehr als der gültige gesetzliche Mindestlohn. Die Spitzen der Regierungskoalition von SPD und CDU haben sich auf eine entsprechende Anpassung im Vergabegesetz des Landes geeinigt, wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) und CDU-Fraktionschef Vincent Kokert am Dienstag bekannt gaben. Der Vergabemindestlohn soll auch für die Kommunen gelten und jährlich zum 1. Oktober an die allgemeine Tarifentwicklung in Deutschland angepasst werden. Der Gesetzentwurf soll bereits am nächsten Dienstag das Kabinett passieren. Außerdem sollen die Regeln für die Wirtschaftsförderung mit Blick auf bessere Löhne geändert werden: Firmen mit mehr als 250 Mitarbeitern sollen nur noch dann Förderung bekommen können, wenn sie wenigstens tarifähnliche Löhne zahlen.

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Schwerin (dpa/mv) - Wer in Mecklenburg-Vorpommern künftig öffentliche Aufträge haben will, muss seinen Mitarbeitern mindestens 9,54 Euro pro Stunde zahlen. Das sind 70 Cent mehr als der gültige gesetzliche Mindestlohn. Die Spitzen der Regierungskoalition von SPD und CDU haben sich auf eine entsprechende Anpassung im Vergabegesetz des Landes geeinigt, wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) und CDU-Fraktionschef Vincent Kokert am Dienstag bekannt gaben. Der Vergabemindestlohn soll auch für die Kommunen gelten und jährlich zum 1. Oktober an die allgemeine Tarifentwicklung in Deutschland angepasst werden. Der Gesetzentwurf soll bereits am nächsten Dienstag das Kabinett passieren. Außerdem sollen die Regeln für die Wirtschaftsförderung mit Blick auf bessere Löhne geändert werden: Firmen mit mehr als 250 Mitarbeitern sollen nur noch dann Förderung bekommen können, wenn sie wenigstens tarifähnliche Löhne zahlen.

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