Saarbrücken:Saar-Regierung beschließt neue Corona-Verordnung

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Tobias Hans (CDU), Ministerpräsident des Saarlandes. (Foto: Oliver Dietze/dpa/Archivbild)

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie hat die saarländische Landesregierung am Freitag eine neue Verordnung mit verschärften Regeln beschlossen. Sie tritt schon an...

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Saarbrücken (dpa/lrs) - Im Kampf gegen die Corona-Pandemie hat die saarländische Landesregierung am Freitag eine neue Verordnung mit verschärften Regeln beschlossen. Sie tritt schon an diesem Samstag (28.11.) in Kraft. „Die Anfang November getroffenen verschärfenden Maßnahmen haben die Infektionskurve leicht abgeflacht. Die Zahlen steigen nicht mehr exponentiell, sind aber weiterhin täglich auf einem hohen Niveau“, sagte Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU).

„Unser Ziel ist es, dass wir die Kontaktbeschränkungen über Weihnachten etwas lockern können, so dass der engste Familien- und Freundeskreis zusammenkommen kann“, sagte Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) laut einer am Abend verbreiteten Mitteilung. Trotz der Notwendigkeit strengerer Maßnahmen müssten auch persönliche Kontakte ermöglicht werden. „Es geht uns darum, eine vertretbare Mischung aus Vorschriften und Appellen an die Vernunft zu finden.“

So wird die Maskenpflicht ausgeweitet: Auch vor Geschäften und auf den dazugehörigen Parkplätzen muss künftig eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Außerdem gilt dies den Angaben zufolge generell für geschlossene Räume, die öffentlich oder im Rahmen des Kundenverkehrs zugänglich sind, in Büros und Betrieben. Ausgenommen ist der eigene Arbeitsplatz, sofern der Mindestabstand gewahrt bleibt.

Private Treffen sind auf maximal fünf Personen aus dem eigenen und einem weiteren Haushalt zu beschränken, Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet. Auch Treffen im öffentlichen Raum sind auf maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zu beschränken; bislang hatte die Zahl bei maximal zehn Personen gelegen. Die aktuelle Corona-Verordnung im Saarland tritt formal mit Ablauf des 29. Novembers außer Kraft.

Die örtliche Polizei darf im Rahmen der neuen Verordnung das Zünden von Feuerwerk auf belebten Plätzen und Straßen untersagen. Öffentliche Feuerwerke werden verboten. Die Regelungen zum Betreten von Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen bleiben unverändert.

Für Weihnachten und Silvester stehen bei den Kontaktbeschränkungen Lockerungen an: Vom 23. Dezember bis spätestens 1. Januar sollen dann Treffen bis zu einer Obergrenze von zehn Personen auch aus mehr als zwei Haushalten ermöglicht werden, teilte das Gesundheitsministerium am Freitag nach einer Sitzung des Ministerrats mit.

Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet. In Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern soll sich höchstens eine Person je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Bei größeren Geschäften darf auf die Zusatzfläche dann höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche kommen. Auch Kitas und Schulen sollen offen bleiben. In den Schulen im Saarland gibt es bereits Maskenpflicht ab der 5. Klasse.

Am nächsten Dienstag wird es eine Sondersitzung des Landtags zur aktuellen Corona-Lage geben, wie das Parlament mitteilte. Diese habe die Linksfraktion beantragt. Die Koalitionsfraktionen hätten Zustimmung signalisiert, teilte eine Sprecherin mit.

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