Saarbrücken:Regierung verlängert Rechtsverordnung und nimmt Änderung vor

Die saarländische Landesregierung hat die Corona-Rechtsverordnung bis zum 13. Januar 2022 verlängert und zudem einem Gerichtsurteil angepasst. Das saarländische...

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Saarbrücken (dpa/lrs) - Die saarländische Landesregierung hat die Corona-Rechtsverordnung bis zum 13. Januar 2022 verlängert und zudem einem Gerichtsurteil angepasst. Das saarländische Oberverwaltungsgericht hatte unlängst die 2G-Regel für das Unternehmen Woolworth im Bundesland gekippt. Grund sei, dass die Regel nur für Geschäfte gelte, deren Sortiment nicht überwiegend zum Grundbedarf gehöre, hieß es. Dies treffe auf Woolworth nicht zu.

Die Landesregierung entschied nun, dass für Ladenlokale weiterhin grundsätzlich die 2G-Regel gelte. In Mischbetrieben - wie Woolworth - gelte keine 2G-Regel, wenn das Waren- oder Dienstleistungssortiment zu mindestens 85 Prozent aus Waren zur Deckung des täglichen Bedarfs bestehe oder des Umsatzes ausmache. Das sonstige Angebot müsse „von ganz untergeordneter Bedeutung“ sein, teilte das Gesundheitsministerium in Saarbrücken am Donnerstag mit.

Dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes zufolge gehen auch mehrere Elektrofachmärkte gegen die 2G-Regel vor. Ein Normenkontrollverfahren und ein Eilverfahren mehrerer Fachmärkte seien eingegangen, hieß es.

© dpa-infocom, dpa:211230-99-545908/2

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