Rechtsextremismus in Hessen:Linken-Politikerin Janine Wissler erhielt Drohmails vom "NSU 2.0"

Janine Wissler bei einer Veranstaltung zum politischen Aschermittwoch im Jahr 2018 in Passau. (Foto: Lino Mirgeler/dpa)

Einem Medienbericht zufolge werden in den Schreiben an die hessische Landtagsabgeordnete persönliche Daten verwendet, die nicht öffentlich zugänglich sind. Das weckt Erinnerungen an einen anderen Fall.

Die Fraktionsvorsitzende der Linken im hessischen Landtag, Janine Wissler, hat mit "NSU 2.0" unterzeichnete Drohmails bekommen. "Es war eine klare Bedrohung gegen mein Leben", sagte die stellvertretende Bundesparteivorsitzende am Freitagabend der Nachrichtenagentur dpa. Zunächst hatte die Frankfurter Rundschau hierüber berichtet.

Die beiden Mails an Wissler stammen der FR zufolge aus dem Februar. Sie enthielten üble Beschimpfungen und Drohungen und seien "gespickt mit rechtsextremen Bezügen" wie "Sieg Heil" und "Heil Hitler". Der oder die Absender drohen Wissler einen "Tag X" an, an dem die Polizei diese nicht beschützen könne. Dem Blatt zufolge werden in den Drohmails zudem persönliche Daten von Wissler verwendet, die nicht öffentlich zugänglich sind. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft wollte sich zu den Schreiben an Wissler "aus ermittlungstaktischen Gründen" nicht äußern.

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Der Fall erinnert stark an den der Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız. Auch sie hatte mit "NSU 2.0" unterzeichnete Drohschreiben bekommen. Başay-Yıldız hatte im NSU-Prozess Nebenkläger aus den Familien der Opfer der rechtsextremen Mordserie vertreten. In den Schreiben wurde ihr und ihren Angehörigen der Tod angedroht.

Besonders alarmierend dabei war, dass sich bei den Ermittlungen herausstellte, dass die persönlichen Daten der Anwältin von einem Computer in der Dienststelle des 1. Polizeireviers in Frankfurt abgerufen worden waren. Auch eine Chatgruppe mehrerer Beamter mit mutmaßlich rechtsextremen Inhalten wurde entdeckt.

Der FR zufolge erwecken der oder die Täter in dem Schreiben an Wissler durch Formulierungen wie "innerdienstliche Erkenntnisse" ebenfalls des Eindruck, dem Polizeiapparat anzugehören. Ob dies tatsächlich der Fall ist, sei aber nicht klar.

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