Prozesse:Wenige Mängel bei G20-Polizeiverfahren festgestellt: Anklage

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Hamburg (dpa/lno) - Die Anwendung von Gewalt durch die Polizei beim G20-Gipfel in Hamburg im Jahr 2017 war laut Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft in den allermeisten Fällen gerechtfertigt. Nach einer erneuten Prüfung von 157 bereits eingestellten G20-Verfahren gegen Polizisten seien 151 nicht wieder aufgenommen worden, teilte Oberstaatsanwältin Liddy Oechtering am Montag mit.

In einem Fall sei nun allerdings Anklage erhoben worden. „Dabei geht es um den Schlagstockeinsatz eines Polizisten am 7. Juli 2017“, sagte Oechtering. Bei einer Protestaktion am Bismarckdenkmal sei ein Mann verletzt worden, er habe Hämatome erlitten. Die Anklage sei im September erhoben worden, über die Zulassung habe das Oberlandesgericht zu entscheiden.

In dem Fall wäre es Oechtering zufolge der erste Prozess gegen einen Polizisten in Zusammenhang mit dem G20-Gipfel. In zwei weiteren Fällen dauerten die erneuten Ermittlungen weiter an, berichtete die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Ein prominenter Fall habe sich darüber hinaus nicht aufklären lassen: Einer Frau war während der Proteste durch Schlagstockeinsatz ein Bein gebrochen worden. Trotz der Auswertung von Videomaterial und Chatnachrichten sowie Durchsuchungen habe sich nicht mehr feststellen lassen, welcher der beteiligten Polizisten dafür verantwortlich war, sagte Oechtering weiter. Ermittelt worden war gegen drei Beamte aus Baden-Württemberg.

Ein weiteres Verfahren sei nach Zahlung einer Geldbuße eingestellt worden, in einem anderen Fall sei der beschuldigte Polizeibeamte inzwischen verstorben. Die nochmalige Überprüfung der G20-Polizeiverfahren hatte der Generalstaatsanwalt 2018 verfügt.

© dpa-infocom, dpa:231211-99-259582/2

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