Es ist üblich geworden, dass man umfangreiche Gesetze als Pakete bezeichnet. Da gibt es "Sicherheitspakete", da gibt es "Rentenpakete", "Migrationspakete", "Sparpakete", "Energiepreispakete", "Heizungspakete" und viele andere mehr. Diese Pakete werden meist von der Bundesregierung zusammengestellt, verpackt und dann dem Parlament zugleitet, das sie auspacken, intensiv prüfen, verändern, ergänzen und dann darüber abstimmen soll.
Prantls Blick:Der Bundestag als Paketzusteller
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Der Gesetzgeber muss Gesetze beraten, sie nicht bloß im Schweinsgalopp transportieren. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb das Heizungsgesetz gestoppt. Der Beschluss sollte der Politik eine Lehre sein.
Von Heribert Prantl
Meinung Prantls Blick:Der Anfang vom Anfang
Vor 75 Jahren begannen die Wehen zur Geburt der Bundesrepublik. Die Demokratie war damals bestürzend unpopulär. Das erinnert an die heutige Stimmung in den neuen Bundesländern.
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