Potsdam (dpa/bb) - Zur Bekämpfung des Antisemitismus haben sich das Moses Mendelssohn Zentrum und die F. C. Flick Stiftung aus Potsdam für einen Zusatz in der Landesverfassung ausgesprochen. Die historische Verantwortung gebiete es, verfassungsrechtliche Bestimmungen einzuführen, die den Appell „Nie wieder“ untermauerten, teilten die Einrichtungen am Donnerstag gemeinsam mit.
So wird empfohlen, den Artikel 7a der Verfassung, der das friedliche Zusammenleben regelt, um einen Satz zu ergänzen, demzufolge „die Verherrlichung des nationalsozialistischen Herrschaftssystems sowie rassische und antisemitische Aktivitäten nicht zuzulassen“ seien.
Diese verfassungsrechtliche Regelung wäre „ein Anker“, um weitere rechtliche Schritte einzuleiten, hieß es. In Vorschriften könnte die Aus- und Fortbildung von Lehrern festgelegt werden. Im Versammlungs- und Ordnungsrecht könnten verbindliche Regelungen helfen, Straftaten zu verfolgen und den Behörden mehr Sicherheit geben, bei eindeutig antisemitisch geprägten Kundgebungen einzuschreiten.