Pläne aus dem Bundesinnenministerium:Verfassungsschutz soll zur Polizei werden

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Neues Konzept: Das Innenministerium bereitet sich mit weitgehenden Forderungen zur inneren Sicherheit auf die Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl vor.

Das Bundesinnenministerium bereitet sich mit weitgehenden Forderungen zur inneren Sicherheit auf die Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl vor: Der Verfassungsschutz soll zahlreiche neue Kompetenzen erhalten und zur allgemeinen Sicherheitsbehörde ausgebaut werden. Dies ergibt sich aus einem Konzept, das in dem von Wolfgang Schäuble (CDU) geführten Bundesinnenministerium ausgearbeitet worden ist.

Neue Pläne: Der Verfassungsschutz soll künftig Computer online durchsuchen dürfen. (Foto: Foto: ddp)

Es nennt sich "Vorbereitung Koalitionspapier", trägt das Datum 22. September und liegt der Süddeutschen Zeitung vor. Die Forderungen darin gehen über das CDU-Wahlprogramm hinaus. Das Papier zielt darauf ab, die Aufgaben von Verfassungsschutz und Polizei zusammenzufassen.

Der Verfassungsschutz, also der Inlandsgeheimdienst, soll künftig Computer online durchsuchen dürfen. Bisher darf das nur das Bundeskriminalamt. Der Verfassungsschutz soll zudem auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung zugreifen dürfen. Das dürfen bislang nur Polizei und Justiz; und schon dieses Gesetz liegt dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor.

Genetischer Fingerabdruck als Standardmaßnahme

Dem Verfassungsschutz sollen schließlich Lausch- und Spähangriffe in Privatwohnungen erlaubt werden. Außerdem will der Ministeriums-Katalog den genetischen Fingerabdruck als "erkennungsdienstliche Standardmaßnahme" einführen. Bisher ist er nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung nach Anordnung eines Richters erlaubt. Künftig würde also auch Ladendieben und Kleinbetrügern ein genetischer Fingerabdruck genommen.

Den Sicherheitsbehörden soll darüber hinaus die Infiltration im kriminellen und verfassungsfeindlichen Milieu erleichtert werden. Verdeckte Ermittler sollen, wenn sie Straftaten begehen und diese zum "szenetypischem Verhalten" gehören, nicht bestraft werden.

Damit reagiert man auf alte Forderungen der Sicherheitsbehörden, die es für notwendig halten, den eingeschleusten Ermittlern zumindest einfache Diebstähle, Betrügereien und Körperverletzungen zu erlauben; sie sollen sich so im kriminellen Milieu als "unverdächtig" beweisen können. Kritiker halten dagegen, dass der Initiationsritus für verdeckte Ermittler im Verbrechermilieu immer über einem gesetzlich erlaubten Maß liegen wird.

Mit diesem Forderungskatalog "Vorbereitung Koalitionspapier" waren den Vermerken darauf zufolge mehrere Abteilungen des Innenministeriums befasst, es wurde vom Abteilungsleiter für Öffentliche Sicherheit gebilligt. In dieser Abteilung sind von Minister Schäuble die (wegen des Trennungsgebots) früher getrennten Abteilungen P (Polizei) und V (Verfassungsschutz) zusammengefasst worden. Das Papier für die Koalitionsverhandlungen folgt dieser organisatorischen Zusammenfassung und gibt dem Verfassungsschutz Aufgaben, für die bisher nur die Polizei zuständig ist.

Bruno Kahl, der Büroleiter von Minister Schäuble, erklärte auf Anfrage, es handele sich um ein Papier, das bisher nicht zur Leitungsebene des Hauses gelangt sei. Es gehe um eine Art Wunschzettel der Referate des Ministeriums am Ende der Legislaturperiode. Das Papier sei kein Koalitionsverhandlungs-Papier, sondern ein "Ministeriums-Internum". Es sei nur im Auftrag von Referatsleitern aufgeschrieben worden, was man in der laufenden Legislaturperiode nicht geschafft habe, was also nun für die nächste Legislaturperiode noch auf dem Tisch liege.

© SZ vom 25.09.2009 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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