Parteien - Stuttgart:Verfassungsgerichtshof: U-Ausschuss Ablehnung rechtens?

Stuttgart (dpa/lsw) - Das Nein des Landtags zu einem Untersuchungsausschuss "Linksextremismus in Baden-Württemberg" beschäftigt heute den Verfassungsgerichtshof. Das Parlament hatte die Einsetzung des Ausschusses am 10. November 2016 abgelehnt - der Antrag war drei Monate zuvor von der AfD-Fraktion und der zwischenzeitlich von AfD-Mitgliedern gebildeten ABW-Fraktion gestellt worden. Zu der Zeit galt die Vorgabe für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, dass mindestens zwei Fraktionen ihn verlangen. Dass deren Mitglieder verschiedenen Parteien angehören müssen, beschloss der Landtag erst später. Die Gesetzesänderung trat am 10. Oktober 2016 in Kraft, am 11. Oktober kehrten die Abgeordneten der ABW-Fraktion zur AfD-Fraktion zurück.

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Stuttgart (dpa/lsw) - Das Nein des Landtags zu einem Untersuchungsausschuss "Linksextremismus in Baden-Württemberg" beschäftigt heute den Verfassungsgerichtshof. Das Parlament hatte die Einsetzung des Ausschusses am 10. November 2016 abgelehnt - der Antrag war drei Monate zuvor von der AfD-Fraktion und der zwischenzeitlich von AfD-Mitgliedern gebildeten ABW-Fraktion gestellt worden. Zu der Zeit galt die Vorgabe für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, dass mindestens zwei Fraktionen ihn verlangen. Dass deren Mitglieder verschiedenen Parteien angehören müssen, beschloss der Landtag erst später. Die Gesetzesänderung trat am 10. Oktober 2016 in Kraft, am 11. Oktober kehrten die Abgeordneten der ABW-Fraktion zur AfD-Fraktion zurück.

Die AfD-Fraktion beantragte am 9. Mai 2017 ein sogenanntes Organstreitverfahren. Sie sieht das Gleichbehandlungsgebot verletzt. Eine Entscheidung wird am Freitag noch nicht fallen.

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