Stuttgart:Streit um AfD-Ausschuss: Entscheidung fällt am 13. Dezember

Stuttgart (dpa/lsw) - Im Streit um das Nein des Landtags zu einem Untersuchungsausschuss "Linksextremismus in Baden-Württemberg" wird der Verfassungsgerichtshof seine Entscheidung am 13. Dezember verkünden. Eine Tendenz ließ Präsident Eberhardt Stilz bei der Verhandlung am Freitag kaum durchblicken. Die AfD-Fraktion hatte im Mai ein Organstreitverfahren gegen den Landtag angestrebt, nachdem das Parlament im November 2016 die Einsetzung des Ausschusses abgelehnt hatte.

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Stuttgart (dpa/lsw) - Im Streit um das Nein des Landtags zu einem Untersuchungsausschuss „Linksextremismus in Baden-Württemberg“ wird der Verfassungsgerichtshof seine Entscheidung am 13. Dezember verkünden. Eine Tendenz ließ Präsident Eberhardt Stilz bei der Verhandlung am Freitag kaum durchblicken. Die AfD-Fraktion hatte im Mai ein Organstreitverfahren gegen den Landtag angestrebt, nachdem das Parlament im November 2016 die Einsetzung des Ausschusses abgelehnt hatte.

Den Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses mit dem Thema „Linksextremismus in Baden-Württemberg“ war im August 2016 von der AfD-Fraktion sowie von einer nur kurzzeitig bestehenden ABW-Fraktion gestellt worden. Zu dieser hatte sich ein gutes Dutzend vorübergehend abtrünniger AfD-Mitglieder zusammengeschlossen.

Damals war Vorgabe für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, dass mindestens zwei Fraktionen ihn verlangen. Dass deren Mitglieder verschiedenen Parteien angehören müssen, beschloss der Landtag erst später. Die AfD-Fraktion sieht in diesem Schachzug der etablierten Fraktionen ihr Gleichbehandlungsgebot verletzt. Rückwirkend Rechte abzuerkennen, sei verfassungsrechtlich bedenklich.

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