Potsdam:Innenministerium verweigert AfD-naher Stiftung Zuwendungen

Potsdam (dpa/bb)- Das Brandenburger Innenministerium will die politische Bildungsarbeit der AfD-nahen Erasmus-Stiftung und des kommunalpolitischen Heimatvereins Brandenburg e.V. nicht mehr fördern. Entsprechende Anträge der Stiftung auf Zuwendungen für 2018 und des Heimatvereins für 2017 und 2018 seien nicht mehr geflossen, sagte ein Ministeriumssprecher am Freitag auf Anfrage. Grund sei, dass Zweifel an der ordnungsgemäßen Geschäftsführung bestünden. Seit der Gründung der Stiftung im Jahr 2016 wurden sie den Angaben zufolge mit rund 71 000 Euro gefördert, der Heimatverein mit rund 31 000 Euro. Zunächst hatten die "Märkische Allgemeine Zeitung" und die "Potsdamer Neuesten Nachrichten" berichtet.

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Potsdam (dpa/bb)- Das Brandenburger Innenministerium will die politische Bildungsarbeit der AfD-nahen Erasmus-Stiftung und des kommunalpolitischen Heimatvereins Brandenburg e.V. nicht mehr fördern. Entsprechende Anträge der Stiftung auf Zuwendungen für 2018 und des Heimatvereins für 2017 und 2018 seien nicht mehr geflossen, sagte ein Ministeriumssprecher am Freitag auf Anfrage. Grund sei, dass Zweifel an der ordnungsgemäßen Geschäftsführung bestünden. Seit der Gründung der Stiftung im Jahr 2016 wurden sie den Angaben zufolge mit rund 71 000 Euro gefördert, der Heimatverein mit rund 31 000 Euro. Zunächst hatten die „Märkische Allgemeine Zeitung“ und die „Potsdamer Neuesten Nachrichten“ berichtet.

Nach Medienberichten soll die Stiftung 2016 unter anderem einen öffentlichen „Demokratiekongress“ abgehalten haben, an dem fast nur AfD-Funktionäre teilnahmen. Die Bewirtungskosten hätten pro Person bei 85 Euro gelegen. Ein Referent soll 1000 Euro Honorar bezogen haben. Auch soll der Stiftungsrat keine Mitgliederversammlungen über wichtige Abstimmungen einberufen haben. Stattdessen habe sich der Vorstand selbst eine Vergütung für die ehrenamtliche Tätigkeit gezahlt.

Zuwendungen gibt es nach Angaben des Ministeriums nur bei einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung, die in der Lage ist, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen.

Gegen die Ablehnung der Anträge haben sowohl die Stiftung als auch der Verein beim Verwaltungsgericht Potsdam Klage eingereicht. Der Ausgang des Gerichtsverfahrens bleibe abzuwarten, sagte der Ministeriumssprecher.

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