Parteien - Frankfurt am Main:Frankfurter CDU nahm Parteispende aus Aserbaidschan an

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Die Frankfurter CDU hat vor gut fünf Jahren eine illegale Spende des aserbaidschanischen Energiekonzerns Socar über 28 000 Euro angenommen. "Zum Zeitpunkt der Spendenannahme gab es beim Kreisverband keine Kenntnis über die mögliche Unzulässigkeit der Spende", teilte die CDU am Donnerstag mit. Die Bundestagsverwaltung habe das Geld später als unzulässige Auslandsspende eingestuft. Zuvor hatten WDR, "Süddeutsche Zeitung" und abgeordnetenwatch.de über den Fall berichtet.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Die Frankfurter CDU hat vor gut fünf Jahren eine illegale Spende des aserbaidschanischen Energiekonzerns Socar über 28 000 Euro angenommen. "Zum Zeitpunkt der Spendenannahme gab es beim Kreisverband keine Kenntnis über die mögliche Unzulässigkeit der Spende", teilte die CDU am Donnerstag mit. Die Bundestagsverwaltung habe das Geld später als unzulässige Auslandsspende eingestuft. Zuvor hatten WDR, "Süddeutsche Zeitung" und abgeordnetenwatch.de über den Fall berichtet.

Die Spende sei im Februar 2012 von der deutschen Socar-Niederlassung über ein deutsches Bankkonto geflossen, erläuterte die CDU. Die Summe sei in Rechenschaftsberichten ausgewiesen und von Wirtschaftsprüfern nicht beanstandet worden. Später habe dann die Bundesgeschäftsstelle der CDU die Bundestagsverwaltung um Rechtsauskunft gebeten. 2013 sei die Unzulässigkeit vorläufig festgestellt worden, woraufhin der CDU-Kreisverband die Summe sofort an den Bundestag überwiesen habe.

Den endgültigen Bescheid erließ die Bundestagsverwaltung erst am 12. Oktober. Der Frankfurter Fall wurde nach Angaben der CDU ausgesetzt, weil ein ähnlicher Fall bei der FDP erst in diesem Jahr vor dem Bundesverwaltungsgericht abgeschlossen worden sei.

Warum der aserbaidschanische Staatskonzern Geld an die Frankfurter CDU spendete, blieb offen. Das Land im Südkaukasus steht wegen Menschenrechtsverstößen in der Kritik. Die CDU bleibt nach eigenen Angaben straffrei, da sie zum Zeitpunkt der Spendenannahme keine Kenntnis von der Unzulässigkeit gehabt habe.

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