Mehr Frauen in Parlamenten:So geht Gleichstellung nicht

Weimar im Mai: Der Landesfrauenrat Thüringen wirbt für die Parität. Doch auch dort wurde das entsprechende Gesetz gerichtlich gekippt. (Foto: Martin Schutt/dpa)

Wieder hat ein Verfassungsgericht ein Paritätsgesetz gekippt. Da hilft kein Jammern - und kein neues Gesetz. Ein Blick nach Frankreich zeigt, wie es gehen kann.

Kommentar von Jan Heidtmann

Ein kurzer Blick auf die Deutschlandkarte genügt, um zu verstehen: Es muss etwas passieren. In Bayern liegt der Anteil der Frauen im Landtag bei knapp 27 Prozent, in Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg noch weit darunter. Rheinland-Pfalz gehört auf dieser Übersicht zu den Musterländern - was in Zahlen heißt: 67 Prozent der Abgeordneten sind Männer. Es ist also richtig, wenn die Parteien versuchen, das zu ändern. Doch das Paritätsgesetz ist der falsche Weg.

An diesem Freitag ist die Regelung nach Thüringen auch in Brandenburg vom Verfassungsgericht verworfen worden. Die Begründung war in beiden Fällen ähnlich: Die Freiheit einer demokratischen Wahl zählt mehr als die Forderung nach der Gleichbehandlung von Frauen gegenüber Männern. Gesellschaftspolitisch mag das schwer nachvollziehbar sein, politisch aber ist es richtig. Dagegen jetzt mit weiteren Paritätsgesetzen anzurennen spielt nur den Rechtspopulisten in die Hände. Sie tragen jeden Erfolg vor dem Verfassungsgericht wie eine Trophäe davon.

Ein Blick nach Frankreich zeigt, wie es gehen könnte. Dort ist die Parität bei der Aufstellung der Wahllisten an die Parteienfinanzierung geknüpft. Die volle staatliche Unterstützung bekommt nur, wer die Wahllisten gleichermaßen mit Frauen und Männern besetzt. Das ist ein starker Anreiz und lässt trotzdem jeder Partei die Möglichkeit, selbst zu entscheiden. In der französischen Nationalversammlung ist der Anteil an Frauen seitdem auf 40 Prozent gestiegen. Im Bundestag machen sie nicht einmal ein Drittel der Abgeordneten aus.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Brandenburg
:Landesverfassungsgericht kippt Paritätsgesetz

AfD und NPD hatten dagegen geklagt, ihre Kandidatenlisten mit gleich vielen Männern und Frauen besetzen zu müssen.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: