Bataclan-Prozess:Hauptangeklagter muss lebenslang in Haft

Lesezeit: 4 min

Der einzige überlebende Attentäter, Salah Abdeslam (rechts), neben den anderen Angeklagten im Pariser Justizpalast. (Foto: Benoit Peyrucq/AFP)

In Paris ist das Urteil im Verfahren um die Terroranschläge des 13. November 2015 gesprochen. Salah Abdeslam, der einzige überlebende Attentäter, muss den Rest seines Lebens in Haft, ohne Aussicht auf Strafnachlass.

Von Nadia Pantel, Paris

Mit mehreren Stunden Verspätung betraten die fünf Geschworenen, allesamt Berufsrichter, am Mittwochabend den Gerichtssaal, sie hatten bis zum Ende an ihrem Text gearbeitet. Das Urteil: 19 der 20 Angeklagten wurden für schuldig befunden in allen Punkten der Anklage. Lebenslange Haft ohne Aussicht auf Strafnachlass für Salah Abdeslam, den wohl einzigen überlebenden Attentäter der islamistischen Anschläge vom 13. November 2015 in Paris. Lebenslang mit 22 Jahren Sicherungsverwahrung für den Komplizen Mohamed Abrini, weitere lebenslange und begrenzte Haftstrafen für die übrigen. Es sind Strafen, die mehr oder weniger den Anträgen der Staatsanwaltschaft folgen.

Zur SZ-Startseite

SZ PlusBataclan-Prozess
:Hört auf zu sagen, dass ihr Glück hattet

Sie kannte die Frau nicht, von der sie seit sechs Jahren träumt. Wie sie da lag, blutüberströmt. Im Bataclan-Prozess reden jetzt die Überlebenden. Eine Geschichte über Gerechtigkeit und über Menschen, für die nichts mehr ist, wie es vor dem 13. November 2015 war.

Von Nadia Pantel

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: