NSU-Prozess:Streit um die "Konfetti"-Akten

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  • Nebenklagevertreter wollen die im Bundesamt für Verfassungsschutz vernichteten Akten zu einer V-Mann-Aktion in Thüringen für den NSU-Prozess heranziehen.
  • Die Anwälte der NSU-Opfer halten es für unerlässlich, zu erfahren, ob der Verfassungsschutz mehr über den NSU und seine Mordtaten wusste.
  • Nun muss das Gericht entscheiden, ob es die Akten für notwendig hält.

Aus dem Gericht von Annette Ramelsberger

Ein Großteil der Nebenklagevertreter um die Berliner Anwälte Antonia von der Behrens und Sebastian Scharmer haben schon im Sommer den Antrag gestellt, die seinerzeit im Bundesamt für Verfassungsschutz vernichteten Akten zu einer V-Mann-Aktion in Thüringen für den NSU-Prozess heranzuziehen. Diese Akten waren im November 2011 in einer Nacht-und-Nebel-Aktion widerrechtlich vernichtet worden - als bekannt wurde, dass rund um den NSU auch V-Männer im Einsatz waren.

"Operation Konfetti" wurde das später ironisch genannt. Diese Akten aber sind zum Teil wieder hergestellt worden - und die Anwälte der NSU-Opfer halten es für unerlässlich, zu erfahren, ob der Verfassungsschutz mehr über den NSU und seine Mordtaten wusste, als bisher bekannt ist. Die Anwälte hatten auch verlangt, den Beamten vor Gericht zu hören, der die Akten vernichtet hatte.

Am Mittwoch hat sich die Bundesanwaltschaft nun dem entgegengestellt. Sie hält das nicht für erforderlich. "Es muss nicht versucht werden, jedes Detail der Vorgeschichte oder des Randgeschehens zu ermitteln", erklärte Oberstaatsanwältin Anette Greger. "Der Tatrichter ist nicht zur ausufernden Aufklärung verpflichtet." Der Schuldvorwurf gegen die Angeklagten sei entscheidend, "eine überschießende Aufklärung überschreitet den Zweck des Strafverfahrens", sagte sie.

Und Greger verwies auf die Pflicht des Gerichts, die Hauptverhandlung zu beschleunigen. Es gebe keine Hinweise, dass in den Akten des Verfassungsschutzes Dinge enthalten seien, die die Entscheidung des Gerichts beeinflussen könnten. Es sei längst alles besprochen vor Gericht. "Ein Informationsinteresse der Nebenklage an der Arbeitsweise des Verfassungsschutzes" oder die "geschichtliche Aufarbeitung der rechten Szene" rechtfertige die Beiziehung der Akten nicht. Nun muss das Gericht entscheiden, ob es die Akten für notwendig hält.

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Aus dem Gericht von Annette Ramelsberger

Neuer Vorstoß der Nebenkläger

Am Mittwoch machten die Nebenkläger auch einen weiteren Vorstoß. Sie verlangten, das Innenministerium Brandenburg möge die Akten zu Carsten Szepanski herausgeben, der in der rechten Szene Sachsens als V-Mann gearbeitet hatte. Das hatte das Innenministerium in Potsdam, das den V-Mann führte, rundweg abgelehnt.

Nebenklage-Anwältin Seda Basay erklärte, diese Ablehnung sei willkürlich und rechtswidrig. Sie und ihre Kollegen forderten, das Ministerium solle eine Frist von drei Wochen bekommen, um die Akten doch noch herauszugeben. Die Behörde habe die Pflicht, dem Gericht ihre Erkenntnisse zu übergeben. Und plötzlich erhielten die Nebenkläger Unterstützung von der Bundesanwaltschaft. Sie trauten ihren Ohren nicht, so selten ist dieser Schulterschluss.

Bundesanwalt Herbert Diemer erklärte, die Sperrerklärung Brandenburgs gehe "an der Sache und an der geltenden Rechtslage vorbei". Eine Klatsche für das Innenministerium in Potsdam. Allerdings hält die Bundesanwaltschaft die Akten für nicht notwendig, das Gericht solle sich auf den Prozess beschränken.

Der grundlegende Streit, wieviele Akten des Verfassungsschutzes das Gericht für die Urteilsfindung braucht, wird weitergehen.

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