Beate Zschäpe zeigt keine Regung. Scheinbar unbeeindruckt hört sie zu, wie Bundesanwalt Herbert Diemer am Dienstag im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München das härteste Urteil fordert, das der deutsche Rechtsstaat kennt: lebenslange Freiheitsstrafe, Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und anschließende Sicherungsverwahrung. Mehr geht nicht. Deutlicher kann die Bundesanwaltschaft nicht machen, dass sie die mutmaßliche NSU-Terroristin für Jahrzehnte hinter Gittern wissen will.
Die Bundesanwaltschaft sieht es nach mehr als vier Jahren Prozess als erwiesen an, dass sich die heute 42-Jährige unter anderem der Mittäterschaft an neun rassistisch motivierten Morden an Migranten, einem Mord an einer Polizistin, mehr als 30 Mordversuchen, zwei Bombenanschlägen und 15 Raubüberfällen schuldig gemacht hat. 14 Mal fordert Bundesanwalt Diemer für einzelne Taten eine lebenslange Freiheitsstrafe, für die Raubüberfälle Haftstrafen zwischen sechs und neun Jahren Haft. "Die Gesamtstrafe kann da nur eine lebenslange Freiheitsstrafe sein", sagt er schließlich.
An sieben vorangegangenen Prozesstagen hatten Oberstaatsanwältin Anette Greger und Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten detailliert dargelegt, warum sie die Schuld von Zschäpe und auch die ihrer vier Mitangeklagten Ralf Wohlleben, Carsten S., Andre E. und Holger G. in vollem Umfang für erwiesen halten.
Zschäpe selbst behauptete, sie habe immer erst hinterher von den Morden und Anschlägen erfahren und mit Entsetzen reagiert. Die Bundesanwaltschaft ist vom Gegenteil überzeugt: "Frau Zschäpe hat sich möglicherweise nie selbst die Finger schmutzig gemacht, sie hat aber alles gewusst und alles mitgetragen", sagt Bundesanwalt Diemer.
Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt hätten "bei vollem Verstand" ein Leben geführt, dass "sich über 13 Jahre hinweg durch Terror, Mord und Raub definierte". Alle drei hätten "deutlich gezeigt, dass ihnen Menschenleben völlig gleichgültig sind", so Diemer. "Sie haben fast schon massenhaft Verbrechen gegen das Leben anderer Menschen begangen" und "das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung in außergewöhnlich schwerwiegenderweise erschüttert".