Ermittlungen gegen "NSU 2.0":"Technisch ist im Tor-Netz für Strafverfolger nichts zu machen, Punkt"

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Inzwischen, so glauben die Ermittler, könnte die Erfolglosigkeit der Polizei eine neue Welle von Bedrohungen und Hasskriminalität provozieren. Wer die Urheber der Drohmail-Serie sind, dazu gibt es unterschiedliche Hypothesen: Ein einzelner Täter, der mit großem Aufwand die Daten seiner Opfer zusammengetragen hat - und über einige technische Fähigkeiten verfügt. Jemand, dessen Hass sich vor allem gegen Frauen richtet. Ein selbstverliebter Narzisst, wie es in einem Gutachten heißt. Aber es gibt auch die These, dass es längst eine Gruppe sein könnte, vernetzt irgendwo in den Untiefen des Internets. Gleichgesinnte, die wie ein rechter Schwarm agieren, Informationen austauschen und sich auf ihre Opfer stürzen. Mal hetzt der eine, mal der andere.

Eine Mailadresse, von der in diesem Jahr mindestens sieben Drohungen kamen, stets unterzeichnet mit "NSU 2.0 Der Führer", ist besonders abstoßend, es ist ein rassistisches Schimpfwort, gefolgt von @yandex.com. Aber da beginnen die Schwierigkeiten. Denn eines bleibt gleich: Wer immer hinter den Mails steckt, nutzt einen sogenannten Tor-Browser, um solche E-Mailadressen anzumelden. Das ist eine Verschlüsselungstechnik, die im Internet Spuren verwischt. "Technisch ist im Tor-Netz für Strafverfolger nichts zu machen, Punkt", sagt Andreas May, der bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität leitet. Auch Cyber-Ermittler würden vor einer Wand stehen. Man müsse andere Wege suchen, um an die Identität des Täters zu kommen.

So richteten sich die Hoffnungen auf Hilfe aus Russland. Dort hat der E-Mail-Anbieter Yandex seine Zentrale. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt schickte bereits am 31. Juli 2019 ein Rechtshilfeersuchen nach Moskau, auch das BKA hat seine Kontakte genutzt, um dort vorzusprechen. Bislang ist jedoch nichts geschehen. Es könnte schwierig werden mit einer russischen Regierung, die derzeit vom Generalbundesanwalt des Staatsterrorismus beschuldigt wird wegen des mutmaßlichen Auftragsmordes an einem Georgier im Kleinen Tiergarten in Berlin im vergangenen Sommer. Zudem hat der Generalbundesanwalt einen Haftbefehl gegen einen russischen Geheimdienstler erwirkt wegen des Cyberangriffs auf den Bundestag im Jahr 2015.

Viele Kritiker der bisherigen Ermittlungen drängen darauf, dass die für Terrorismus zuständige Bundesanwaltschaft in Karlsruhe den Fall übernimmt. Vor wenigen Tagen hat sich sogar der Leitende Oberstaatsanwalt in Frankfurt, Albrecht Schreiber, dieser Meinung angeschlossen. Er bat die Kollegen in Karlsruhe zu übernehmen, was informell auch LKA-Präsidentin Sabine Thurau in der Vergangenheit versuchte.

Allerdings begleiteten Schreibers Staatsanwälte ihre Aufforderung barsch mit einer Presseerklärung. Und sie übermittelten am 7. Juli nur eine dünne Mappe, die die letzten drei Drohmails enthielt und nicht etwa alle Ermittlungsergebnisse aus zwei Jahren.

In Karlsruhe hat man die Sache inzwischen mehrmals geprüft, sieht aber bislang keine Zuständigkeit. Nach den gesetzlichen Vorgaben ist die Bundesanwaltschaft nicht für Bedrohungen oder Beleidigungen zuständig - sondern erst bei Gewalttaten. Oder wenn eine Gruppe handelt. Zwar spricht manches dafür, dass mehr als ein Polizeibeamter mit den NSU-2.0-Drohmails zu tun haben könnte. Die drei Abfragen kamen von Polizeicomputern in drei verschiedenen hessischen Polizeirevieren. Ob eine Gruppe handele, sei dennoch unklar, heißt es bei den Bundesanwälten. So seien einige Adressen und private Daten auch auf anderen Wegen recherchierbar.

Die Hoffnung bleibt, dass die Täter bald doch einen Fehler machen

Dennoch drängt sich zunehmend die Frage auf, ob die Ermittlungen zu den rechten Drohmails nicht besser gebündelt laufen sollten. Bei einer Bundesbehörde etwa. Hessens LKA ermittelt seit Jahren, aber auch in Berlin gibt es eine Ermittlungseinheit mit dem Namen "Triangel", die sich um Drohschreiben kümmert. Viele der Mails landen auch bei Bundestagsabgeordneten - für deren Schutz ist die Sicherungsgruppe des BKA zuständig. Wer immer der Täter ist oder die Täter sind: Inzwischen existiert immerhin die Hoffnung, dass er doch einmal einen Fehler macht. In einem vergleichbaren Fall ist es so gekommen.

Der 32-jährige André M. aus dem Kreis Pinneberg in Schleswig-Holstein soll hinter dem Online-Pseudonym "NationalSozialistischeOffensive" stecken, glauben die Ermittler. 107 Drohmails mit diesem Absender zählten sie zwischen Dezember 2018 und April 2019 an Politiker, Aktivisten und Journalisten. Am Ende war es womöglich M.s gekränktes Ego, das ihm zum Verhängnis wurde. Er wollte eine Frau beeindrucken, eine Online-Bekanntschaft. "Mein kleiner schwarzer Engel" nannte er sie in Sprachnachrichten. Irgendwann wurde er derb. Als die Frau den Kontakt abbrach, soll er mit Drohmails reagiert haben, die er ihr unter dem Namen "NationalSozialistischeOffensive" schickte.

André M. sitzt inzwischen seit mehr als einem Jahr in Haft. Seine Drohmails ähnelten jenen des NSU 2.0. Und es gibt die Sorge, ob insgeheim Verbindungen bestehen. Kurz nach Beginn seines Strafprozesses am 21. April in Berlin-Moabit erhielt das Landgericht eine Bombendrohung. Sie kam per Fax und war unterzeichnet mit "Heil Hitler, NSU 2.0". Der oder die Schreiber sprachen von Sprengstoff, der angeblich um den Gerichtssaal deponiert sei. Außerdem war in der Drohung die Rede von einem "HVT", Hauptverhandlungstermin. Ein Ausdruck, wie ihn Juristen und Justizangestellte verwenden - oder Polizisten.

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