Netzwelt:Richter ordnet Blockade von Telegram in Spanien an

Die Justiz in Spanien hat die Nachrichten-App Telegram vorübergehend landesweit gesperrt. (Foto: Fabian Sommer/dpa)

Wegen Urheberrechtsverletzungen soll Telegram in Spanien gesperrt werden. Telegram ist bekannt dafür Auskünfte an Behörden regelmäßig zu verweigern.

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Madrid (dpa) - Ein Gericht in Madrid hat die vorläufige Sperrung des Kurznachrichtendienstes Telegram in Spanien angeordnet. Grund sei die Klage mehrerer Medienunternehmen gegen Telegram wegen Verletzung von Vorschriften zum Schutz des Urheberrechts, teilte die Justiz in Madrid mit. Telegram war von Spanien aus jedoch zunächst noch weiter zu erreichen.

Verbraucherschützer in Spanien, wo es mehrere Millionen Telegram-Nutzer gibt, kritisierten die Maßnahme als unverhältnismäßig. Ländersperren lassen sich jedoch relativ leicht mit geschützten Netzwerkverbindungen (VPN) umgehen. 

Mehrfach vergeblich um Amtshilfe ersucht

Das Gericht teilte mit, Richter Santiago Pedraz am Nationalen Staatsgerichtshof habe die Behörden der britischen Jungferninseln in der Karibik, wo Telegram registriert ist, wiederholt vergeblich um Amtshilfe ersucht. Jedoch hätten die dortigen Behörden nicht kooperiert bei der Klärung der Identität der Inhaber von Telegram-Konten, von denen aus urheberrechtlich geschützte Inhalte verbreitet worden seien. Die vorläufige Sperrung des gesamten Telegramdienstes sei deshalb aus Sicht des Richters „notwendig, geeignet und verhältnismäßig“, betonte das Gericht. 

Die Zeitung „El País“ schrieb, Telegram verweigere regelmäßig Auskünfte an Behörden. Da der Dienst die Identität seiner Nutzer mehr schütze als etwa die größere Konkurrenz von WhatsApp, werde sie von Regimegegnern in Diktaturen wie Russland oder dem Iran bevorzugt. Aber es gebe deshalb auf Telegram auch Kanäle mit kriminellen oder extremistischen Inhalten. Bei der angeordneten Blockade gehe es neben dem Schutz von Urheberrechten vor allem auch um einen Konflikt zwischen dem Richter eines Rechtsstaates und einem Privatunternehmen und um die Abwägung zwischen Anonymität und Straflosigkeit im Internet. 

© dpa-infocom, dpa:240324-99-449069/2

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