Nach Kabinettsbeschluss:Koalitionspolitiker fordern Änderungen beim Betreuungsgeld

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"Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hineingegangen ist": Nach dem Kabinettsbeschluss zum Betreuungsgeld wächst der Widerstand in CDU und FDP, mehrere Abgeordnete fordern Korrekturen am Gesetzentwurf. Und die Opposition bereitet eine Klage gegen die sogenannte "Herdprämie" vor.

Nach dem Kabinettsbeschluss zur Einführung des umstrittenen Betreuungsgelds dringen Koalitionspolitiker aus CDU und FDP auf Änderungen am Gesetzentwurf. "Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hineingegangen ist. Das muss auch beim Betreuungsgeld der Fall sein", sagte der CDU-Familienpolitiker Thomas Jarzombek.

"Servus Betreuungsgeld": Juso-Mitglieder demonstrieren mit Dirndl, Puppen und Merkel-Masken gegen die Geldleistung. Auch in der Koalition wächst der Widerstand. (Foto: Getty Images)

Ähnlich äußerte sich Norbert Barthle (CDU), Chefhaushälter der Union. "Wir werden uns den Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld genau anschauen. Es wäre überraschend, wenn es im parlamentarischen Verfahren nicht noch zu Änderungen kommen würde", sagte Barthle. Während auch andere Abgeordnete von Union und Liberalen Korrekturen an der geplanten Geldleistung fordern, plant die Opposition bereits eine Klage gegen das Betreuungsgeld.

Der Kabinettsbeschluss vom Mittwoch sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2013 zunächst 100 Euro monatlich für Kinder im zweiten Lebensjahr gezahlt werden, die sich nicht in staatlicher Betreuung befinden. Ab dem 1. Januar 2014 sollen monatlich 150 Euro für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr gezahlt werden. Nach dem Willen der Regierung soll der Bundestag das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschieden.

Jarzombek fordert nun dagegen, allen Eltern von Kleinkindern im Alter von zwei und drei Jahren Betreuungsgeld zu zahlen - unabhängig davon, ob sie Vollzeit, Teilzeit oder gar nicht arbeiteten und unabhängig davon, wie die Kinder betreut würden. Dann könne das Betreuungsgeld noch "zum Gewinnerthema für die CDU" werden, sagte er der Passauer Neuen Presse. Auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Markus Weinberg pocht auf Korrekturen. In der Fraktion werde diskutiert, ob es wirklich sinnvoll sei, das Betreuungsgeld daran zu knüpfen, dass keine öffentlich geförderte Betreuung genutzt werde, sagte er.

"Ich behalte mir vor, nicht zuzustimmen"

Auch die Vorsitzende des Familienausschusses im Bundestag, Sibylle Laurischk, meldet Bedenken an. "Ich bin beim Betreuungsgeld skeptisch, ob der Bund aus verfassungsrechtlicher Sicht dafür überhaupt zuständig ist", sagte die FDP-Politikerin der Rheinischen Post. Zudem sei bislang nicht die Frage beantwortet worden, "was eigentlich der Zweck des Betreuungsgeldes ist". Laurischk sagte: "Ich behalte mir vor, dem Gesetz nicht zuzustimmen."

Noch vor dem Kabinettsbeschluss zum Betreuungsgeld hatte bereits der bayerische FDP-Bundestagsabgeordnete Erwin Lotter Bedenken gegen den Gesetzesentwurf geäußert und seine Ablehnung im Bundestag angekündigt. Er könne dem Entwurf in seiner derzeitigen Fassung nicht zustimmen, sagte Lotter Handelsblatt Online.

Wie Laurischk bezweifelt auch Hamburgs Erster Bürgermeister und SPD-Vizechef Olaf Scholz die Zuständigkeit des Bundes für das Betreuungsgeld. "Wir halten es für sehr wahrscheinlich, dass der Bund für das Betreuungsgeld keine Gesetzgebungskompetenz hat. Die existiert nämlich nur, wenn es Bedarf für eine bundeseinheitliche Regelung gibt", begründete er im Hamburger Abendblatt die rechtliche Prüfung einer Klage gegen das Gesetz.

Da Thüringen bereits 2006 ein Landes-Betreuungsgeld eingeführt habe, gebe es keine Begründung für eine Regelung durch den Bund. Scholz betonte: "Die Justizbehörde hat den Auftrag, die Angelegenheit zu prüfen und - wenn das Gesetz beschlossen ist - eine Klage vorzubereiten." Nach Ansicht des SPD-Politikers ist das Betreuungsgeld "ein teures und ideologisches Konzept, das den Eltern nicht hilft". In manchen Fällen schade es den Kindern, die von der Betreuung im Kindergarten profitieren würden.

© Süddeutsche.de/sebi/dapd/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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