Migration:Vereinfachte Ausweisung gilt für alle Migranten

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Die baden-württembergische Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) sieht Aufklärungsbedarf hinsichtlich der Neufassung der Rechtsgrundlagen zur Ausweisung von Ausländern. (Foto: Marijan Murat/Archiv)

Stuttgart/Frankfurt (dpa) - Nach der Neufassung der Rechtsgrundlagen zur Ausweisung von Ausländern sehen Experten einen hohen Aufklärungsbedarf für alle Migranten.

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Stuttgart/Frankfurt (dpa) - Nach der Neufassung der Rechtsgrundlagen zur Ausweisung von Ausländern sehen Experten einen hohen Aufklärungsbedarf für alle Migranten. 

„Viele Migranten, die schon lange hier leben oder hier geboren wurden, wissen nicht, dass es auch sie betrifft“, sagte die baden-württembergische Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) der Deutschen Presse-Agentur. Die Diskussion über die Rechtsänderung sei vor allem in Zusammenhang mit der Einreise von Flüchtlinge geführt worden. In der Praxis sei aber zu erwarten, dass vor allem schon länger hier lebende Ausländer von den Folgen der Neufassung betroffen seien.

Wenn Flüchtlinge keine Papiere hätten, könnten sie trotz Ausweisungsanordnung vermutlich nicht abgeschoben werden, erklärte die Ministerin. Hingegen könnten „Ausländer, die hier geboren wurden und hier gemeldet sind, mit vorhandenen Papieren sehr viel schneller abgeschoben werden“. Öney fügte hinzu: „Dieser Umstand ist vielen nicht klar.“ 

Geteilt wird die Einschätzung des erhöhten Aufklärungsbedarfs vom Frankfurter Rechtsanwalt Peter von Auer, Gründungsmitglied des Netzwerks Migrationsrecht. Flüchtlinge und schon lange in Deutschland lebende Ausländer würden mit der Neuregelung gegenüber deutschen Staatsbürgern benachteiligt. „Das Ausweisungsrecht ist ein wesentlich härteres Instrument als das Strafrecht, das erlebe ich immer wieder in meiner Praxis.“ Besonders bedenklich halte er es, wenn unter den verschärften Voraussetzungen auch Asylbewerbern die Flüchtlingseigenschaft versagt werden könne. „Das wird früher oder später beim Europäischen Gerichtshof landen und dort abgewiesen werden“, sagte von Auer.  

Die Neuregelung verlangt eine Abwägung zwischen dem Bleibe-Interesse des Ausländers und einem staatlichen Ausweisungsinteresse. Letzteres wiegt „schwer, wenn der Ausländer wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist“, bei einer Strafe von mehr als zwei Jahren wiegt dies „besonders schwer“. Die Neufassung ist auch eine Reaktion auf die Vorgänge in der Silvesternacht in Köln. In dieser Nacht war es dort zu zahlreichen Straftaten gekommen. Entsetzen hatten vor allem sexuelle Übergriffe auf Frauen ausgelöst. Sie sollen von Männern umzingelt, bedrängt und bestohlen worden sein. Nach Zeugenaussagen waren die Täter dem Aussehen nach größtenteils nordafrikanischer oder arabischer Herkunft. 

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