Migration - Tübingen:Zurückgeholter Flüchtling in Karlsruhe angehört

Karlsruhe/Tübingen (dpa/lsw) - Der nach Deutschland zurückgeholte afghanische Flüchtling Haschmatullah F. ist am Donnerstag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) angehört worden. Der 23-Jährige war dafür in der Bamf-Außenstelle in Karlsruhe, wie sein Tübinger Anwalt Markus Niedworok sagte. Haschmatullah F. war am Donnerstag vor einer Woche von der Bundesrepublik mit einem Visum aus Afghanistan zurückgeholt worden. Wann die Behörde das Asylgesuchen entscheidet, ist unklar.

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Karlsruhe/Tübingen (dpa/lsw) - Der nach Deutschland zurückgeholte afghanische Flüchtling Haschmatullah F. ist am Donnerstag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) angehört worden. Der 23-Jährige war dafür in der Bamf-Außenstelle in Karlsruhe, wie sein Tübinger Anwalt Markus Niedworok sagte. Haschmatullah F. war am Donnerstag vor einer Woche von der Bundesrepublik mit einem Visum aus Afghanistan zurückgeholt worden. Wann die Behörde das Asylgesuchen entscheidet, ist unklar.

Das Bamf hatte die Abschiebung des Mannes irrtümlich erlaubt, obwohl dagegen am Verwaltungsgericht Sigmaringen (Baden-Württemberg) ein Eilantrag anhängig war. Solche Anträge gewähren Schutz vor einer Abschiebung. Das Gericht hatte deswegen angeordnet, dass der Flüchtling zurückgeholt werden muss. Abschiebungen nach Afghanistan sind wegen der dortigen Gefahrenlage umstritten und werden von Menschenrechtsorganisationen kritisiert.

In der Anhörung können Betroffene ihre verfolgungsrelevanten Gründe darlegen. F. war nach eigenen Angaben aus seiner Heimat geflüchtet, weil er als Militärangehöriger wegen der Zusammenarbeit mit ausländischen Kräften von den Taliban und der Terrormiliz Islamischer Staat bedroht worden sei. Sein Anwalt erklärte, dass Militärangehörige einer besonderen Risikogruppe angehörten.

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