Migration:Stadt Bochum: Sami A. muss von sich aus zurückkommen

Bochum (dpa) - Der Gefährder Sami A. muss von sich aus nach Deutschland zurückreisen. Das sagte die Stadt Bochum der Deutschen Presse-Agentur. Sie erklärte die jetzt anstehenden Schritte, nachdem das Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen entschieden hatte, dass die Abschiebung Mitte Juli nach Tunesien rechtswidrig war. So soll jetzt an die Anwältin des 42-Jährigen eine sogenannte Betretungserlaubnis weitergeleitet werden. Im nächsten Schritt müsse das Auswärtige Amt Sami A. dann ein Visum für die Einreise ausstellen. Weitere rechtliche Schritte will die Kommune nicht einleiten.

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Bochum (dpa) - Der Gefährder Sami A. muss von sich aus nach Deutschland zurückreisen. Das sagte die Stadt Bochum der Deutschen Presse-Agentur. Sie erklärte die jetzt anstehenden Schritte, nachdem das Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen entschieden hatte, dass die Abschiebung Mitte Juli nach Tunesien rechtswidrig war. So soll jetzt an die Anwältin des 42-Jährigen eine sogenannte Betretungserlaubnis weitergeleitet werden. Im nächsten Schritt müsse das Auswärtige Amt Sami A. dann ein Visum für die Einreise ausstellen. Weitere rechtliche Schritte will die Kommune nicht einleiten.

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