Potsdam (dpa/bb) - Von Arbeitgebern finanzierte Deutschkurse für Geflüchtete, die bei ihnen beschäftigt sind, müssen nicht als Arbeitslohn versteuert werden. Damit hätten Arbeitgeber jetzt mehr Sicherheit, teilte das brandenburgische Finanzministerium am Donnerstag mit. Es verwies dabei auf das Bundesfinanzministerium. Geflüchtete könnten dadurch mit einer Tätigkeit auch finanziell auf eigenen Beinen stehen und Arbeitgeber erhielten qualifiziertes Personal.
Potsdam:Deutschkurse sind kein steuerpflichtiger Arbeitslohn
Potsdam (dpa/bb) - Von Arbeitgebern finanzierte Deutschkurse für Geflüchtete, die bei ihnen beschäftigt sind, müssen nicht als Arbeitslohn versteuert werden. Damit hätten Arbeitgeber jetzt mehr Sicherheit, teilte das brandenburgische Finanzministerium am Donnerstag mit. Es verwies dabei auf das Bundesfinanzministerium. Geflüchtete könnten dadurch mit einer Tätigkeit auch finanziell auf eigenen Beinen stehen und Arbeitgeber erhielten qualifiziertes Personal.
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