Nürnberg:Asef N. erhielt ablehnenden Bescheid erst bei Abschiebung

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Ansbach (dpa/lby) - Die Regierung von Mittelfranken hat Kritik an ihrem Vorgehen im Fall des Nürnberger Berufsschülers Asef N. zurückgewiesen. Bei der geplanten Abschiebung des 20 Jahre alten Asylbewerbers war es in der Vorwoche zu heftigen Protesten von Mitschülern gekommen.

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Ansbach (dpa/lby) - Die Regierung von Mittelfranken hat Kritik an ihrem Vorgehen im Fall des Nürnberger Berufsschülers Asef N. zurückgewiesen. Bei der geplanten Abschiebung des 20 Jahre alten Asylbewerbers war es in der Vorwoche zu heftigen Protesten von Mitschülern gekommen.

Die Ausländerbehörde räumte am Dienstag ein, dem Asylbewerber erst beim Abschiebeversuch in Nürnberg einen ablehnenden Bescheid übergeben zu haben. Mit dieser „persönlichen Übergabe“ sei dem Afghanen aber keineswegs die Möglichkeit genommen worden, gegen den Bescheid noch Beschwerde einzulegen, betonte die Regierung von Mittelfranken.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte am vergangenen Freitag einen Antrag auf Abschiebehaft für den 20-Jährigen abgelehnt. Dabei hatten die Richter bezweifelt, „ob es rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht, wenn die Bekanntgabe eines bereits verfügten Bescheids, der mit einem Rechtsmittel angegriffen werden kann, bis zum Zeitpunkt des Vollzugs zurückgestellt wird“. Damit habe die Ausländerbehörde dem jungen Afghanen die Möglichkeit genommen, dagegen Widerspruch einzulegen.

Dies sieht die Ausländerbehörde in Ansbach anders. In ihrer Mitteilung heißt es: „Die Möglichkeit eines Antrages auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung im Eilverfahren war auch am Abschiebetag gegeben.“

Asef N. war am vergangenen Mittwoch von Streifenbeamten in der Berufsschule abgepasst worden; von dort sollte er direkt zum Frankfurter Flughafen gebracht werden, wo ihn eine Maschine in die afghanische Hauptstadt Kabul bringen sollte.

Der seit 2012 in Deutschland lebende Afghane hatte trotz abgelehnten Asylantrags und ausgeschöpften Rechtswegs im April eine Aufenthaltserlaubnis mit Hinweis auf seine fortgeschrittene Integration beantragt. Diese habe die Ansbacher Behörde aber abgelehnt, da er die Voraussetzung dafür nicht erfülle. Er lebe nicht seit vier Jahren ununterbrochen „erlaubt, geduldet oder mit Aufenthaltsgestattung“ in Deutschland, heißt es in der Behördenmitteilung.

Die Ansbacher Behörde begründet die „persönliche Übergabe“ des Bescheids auch damit, das der junge Asylbewerber „über mehrere Jahre an seinem ausländerrechtlichen Verfahren nicht mitgewirkt hat“. Zudem habe man die Erfahrung gemacht, dass sich „viele vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer nach Aushändigung einer negativen Entscheidung dem Zugriff der Ausländerbehörden entziehen und unbekannten Aufenthalts sind“. Allein im Jahr 2016 hätten in Bayern in 850 Fällen abgelehnte Asylbewerber zum vorgesehenen Abschiebezeitpunkt nicht aufgegriffen werden können; dadurch habe die vorbereitete Abschiebung storniert werden müssen.

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