Migration - Mannheim:Afghanische Familie vor Gerichtshof

Mannheim (dpa/lsw) - Eine Flüchtlingsfamilie aus Afghanistan hat nach einer Anhörung vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim weiter Hoffnung auf ein Bleiberecht in Deutschland. Richter Michael Funke-Kaiser will vor einer Entscheidung noch die Meinung eines Arztes einholen und vertagte die Verhandlung am Donnerstag ohne neuen Termin (A 11 S 1290/17). Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte den Antrag abgelehnt, bisherige Klagen blieben erfolglos. Deshalb beschäftigt sich der VGH in Mannheim mit dem Fall.

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Mannheim (dpa/lsw) - Eine Flüchtlingsfamilie aus Afghanistan hat nach einer Anhörung vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim weiter Hoffnung auf ein Bleiberecht in Deutschland. Richter Michael Funke-Kaiser will vor einer Entscheidung noch die Meinung eines Arztes einholen und vertagte die Verhandlung am Donnerstag ohne neuen Termin (A 11 S 1290/17). Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte den Antrag abgelehnt, bisherige Klagen blieben erfolglos. Deshalb beschäftigt sich der VGH in Mannheim mit dem Fall.

Der 33-jährige Vater schilderte bei der Anhörung in eindringlichen Worten das Schicksal der Familie mit zwei kleinen Kindern. Von den radikal-islamischen Taliban sei er mehrfach bedroht worden, sagte der gelernte Krankenpfleger. Die Familie habe daraufhin 2015 ihr gesamtes Hab und Gut in Afghanistan verkauft und Schleusern etwa 15 000 US-Dollar (rund 13 000 Euro) gezahlt, um über den Iran und die Türkei nach Deutschland zu gelangen. Seine 22-jährige Frau sei seit der Flucht gesundheitlich angeschlagen und in ärztlicher Behandlung.

Auch Vater und Bruder des Mannes sind nach Deutschland geflüchtet und haben Asylanträge gestellt. Die Taliban hätten in seinem Gebiet einen Arzt getötet sowie Mädchen aus der Schule geholt und Lehrerinnen verschleppt, sagte der Mann. "Viele aus meinem Dorf sind geflüchtet."

Im Fall einer anderen Flüchtlingsfamilie aus Afghanistan hatte der Verwaltungsgerichtshof vor kurzem die Abschiebung untersagt. Der VGH begründete dies nicht mit der allgemeinen Lage im Konfliktgebiet, sondern dass die Familie wegen ihrer langen Flucht keine Aussicht auf Arbeit in Kabul habe. Zuvor hatte das Gericht auch einem ehemaligen Soldaten der afghanischen Armee den Flüchtlingsstatus zuerkannt.

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