Mainz:Rheinland-Pfalz enthält sich bei Familiennachzug

Mainz (dpa/lrs) - Bei der weiteren Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus enthält sich Rheinland-Pfalz im Bundesrat der Stimme. In der Abstimmung am kommenden Freitag wird die Regelung des Koalitionsvertrags zu Meinungsunterschieden in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für einen Koalitionspartner wirksam, wie Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Mainz mitteilte. Die Grünen haben sich wiederholt dafür eingesetzt, den Familiennachzug aus humanitären Gründen und im Interesse einer gelingenden Integration wieder zu ermöglichen.

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Mainz (dpa/lrs) - Bei der weiteren Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus enthält sich Rheinland-Pfalz im Bundesrat der Stimme. In der Abstimmung am kommenden Freitag wird die Regelung des Koalitionsvertrags zu Meinungsunterschieden in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für einen Koalitionspartner wirksam, wie Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Mainz mitteilte. Die Grünen haben sich wiederholt dafür eingesetzt, den Familiennachzug aus humanitären Gründen und im Interesse einer gelingenden Integration wieder zu ermöglichen.

Rheinland-Pfalz wird sich allerdings nach Angaben Dreyers auch nicht dem Schritt von Schleswig-Holstein anschließen und im Bemühen um eine andere Regelung den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag anrufen. Insgesamt wären mindestens 35 Stimmen im Bundesrat nötig, um den Vermittlungsausschuss anzurufen. Kommt diese Mehrheit nicht zustande, ist die Neuregelung automatisch gebilligt, da es sich nicht um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt.

Nach dem vom Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD am 1. Februar beschlossene Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs bei subsidiär Schutzberechtigten soll die zweijährige Aussetzung bis zum 31. Juli verlängert werden. Anschließend soll der Familiennachzug in begrenztem Umfang wieder zugelassen werden. Bei Flüchtlingsorganisationen, Sozialverbänden und Kirchen stieß die Neuregelung auf scharfe Kritik.

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